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Kein Schmuck auf Reihengräbern

Die Stadt Jülich weist darauf hin, dass das Schmücken mit Blumen, Pflanzen, weiteren Grabaufbauten oder sonstigen Gegenständen, wie z.B. Lampen auf Rasenreihengrabstätten (Urne/Sarg) grundsätzlich nicht erlaubt ist.

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Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen in Jülich. Foto: Stadt Jülich
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In der Vergangenheit wurde im Winter toleriert, wenn vereinzelt Kerzen auf die Grabplatten gestellt wurden. Zwischenzeitlich ist die Gestaltungskreativität soweit gediehen, dass die auch im Herbst/Winter nötige Reinigung und Laubentfernung bei dem bestehenden Grabschmuck nur noch mit erheblichem Aufwand und vielfachen Beschwerden bezüglich der Entfernung des Grabschmucks einhergeht. Es geht sogar so weit, dass bereits Lampen auf Grabplatten fest installiert wurden und auch im Sommer immer häufiger Vasen mit Blumen und auch Kerzen auf die Grabplatten gestellt werden.

Für den Bauhof stellt das Abräumen des Grabschmuckes vor dem Rasenmähen einen erheblichen Mehraufwand dar, da nahezu von jeder Grabplatte Gestecke, Lampen etc. abgeräumt werden müssen, um die Rasenfläche komplett mähen zu können. Vor dem Hintergrund, dass es zurzeit etwa 1000 Rasenreihengrabstätten auf den Friedhöfen in Jülich gibt, stellt dies einen erheblichen Zeitaufwand dar.

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Trotz aufgestellter Schilder wird sich von Seiten der Hinterbliebenen nicht an die Anordnungen der Stadt gehalten.Insofern bittet die Stadt die Hinterbliebenen nochmals ausdrücklich sich an die Bestimmungen zu halten und den Grabschmuck von den Grabstätten der Rasenreihengräber zu entfernen.

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Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

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