§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Antrag des Umweltbeirates hatte eine Verbesserung der Attraktivität der Kölnstraße sowie eine Förderung des nachhaltigen Verkehrs zum Ziel und gründete auf der positiven...
Die persönliche sogenannte Vollablesung der Zähler für Gas, Strom und Wasser der Stadtwerke Jülich ist abgeschlossen. „Und sie ist richtig gut verlaufen“, zieht Marcel...