§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Fiete zog als junger Kater einsam umher und durchstöberte in der kalten Jahreszeit Mülltonnen auf der Suche nach Essbarem. Da er sehr menschenbezogen ist,...
Es ist wohl gerade die Zeit, diverse Putsche der südamerikanischen Vergangenheit aufzuarbeiten. In „Für immer hier“ sahen wir gerade das während der Militärdiktatur in...
Nach der Arbeit den Tag an der frischen Luft und zwischen netten Menschen ausklingen lassen: Alle 14 Tage findet mittwochs der Feierabendmarkt auf dem...