Start Nachrichten Region Bürgerbeteiligung verlängert

Bürgerbeteiligung verlängert

Aufgrund der besonderen Umstände durch die Corona-Pandemie verlängert der Kreis Düren die frühzeitige Bürgerbeiteiligung im Rahmen des Neu-Aufstellungsverfahrens der Landschaftsplanes 2 „Rur- und Indeaue“ über den 20. Mai hinaus bis zum 19. Juni. Bis zu diesem Tag haben betroffene Bürger Gelegenheit, sich zum Landschaftsplan-Vorentwurf zu äußern sowie Anregungen und Bedenken vorzubringen.

102
0
TEILEN
Rurauen. Foto: Volker Goebels
- Anzeige -

Der Vorentwurf des Landschaftsplans ist mit Text und Karten sowie der dazugehörigen strategischen Umweltprüfung (SUP) auf der Internetseite des Kreises Düren unter www.kreis-dueren.de/LP zum Download hinterlegt. Wer von den Festsetzungen des Landschaftsplanes betroffen ist, kann seine Anregungen und Bedenken über das bereitgestellte Formblatt oder mit eigenem formlosen Schreiben äußern und diese per Mail an [email protected], per Fax an 02421/22-2029 oder per Post an Kreisverwaltung Düren – Umweltamt – 52348 Düren senden. Besteht weiterer persönlicher Beratungs- oder Erörterungsbedarf kann per E-Mail oder Anruf (02421/22-1066310) ein Termin vereinbart werden. Eine persönliche Erörterung ist nach wie vor nur mit Terminabsprache unter Beachtung der bestehenden Kontaktverbote möglich.

Das Umweltamt weist nochmals darauf hin, dass seit dem 20. April 2020 das sogenannte. „Veränderungsverbot“ gemäß Landesnaturschutzgesetz in Kraft ist. Demnach sind ab diesem Zeitpunkt bis zur Rechtskraft des Landschaftsplanes – längstens aber drei Jahre – alle Änderungen in geplanten Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen und Naturdenkmalen verboten.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here