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Schutz für Igel

Wer einen Mähroboter hat, darf ihn ab sofort nur noch tagsüber fahren lassen.

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Foto: monicore | Pixabay
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Im Kreis Düren ist die Inbetriebnahme von Mährobotern in der Dämmerung und in der Nacht ab sofort nicht mehr gestattet. Grund ist der bessere Schutz von Igeln und anderen kleinen Wildtieren, die zunehmend Opfer der scharfen Schneidemesser werden. Oft erleiden die Tiere, die dämmerungs- und nachtaktiv sind, tiefe Schnittwunden oder sie werden tödlich verletzt.

Der Bestand der Tiere ist europaweit rückläufig. Daher hat die Naturschutzbehörde des Kreises Düren mit einer sogenannten Allgemeinverfügung, einer offiziellen Anordnung für das Kreisgebiet, festgelegt, dass Mähroboter nur noch tagsüber fahren dürfen. Das Betriebsverbot gilt in der Zeit von einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang des nächsten Tages. Die Sensorik der meisten Mähroboter erkennt die Tiere nicht als Hindernis, weshalb es vermehrt zu Kollisionen kommt oder die Igel überfahren werden. Das typische Verhalten der Vierbeiner, sich bei Gefahr einzurollen, wird ihnen dabei zum Verhängnis.

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Die gesamte Verfügung kann auf der Seite des Kreises nachgelesen werden.

Igel sind nach dem Winterschlaf etwa von März bis Oktober unterwegs und leben in der Nähe der Menschen, wie beispielsweise in Gärten oder in naturnah gestalteten Parks– nicht, wie häufig vermutet, im Wald. Hauptnahrungsquelle der Tiere sind Insekten. Sie leben und verstecken sich gerne unter Hecken oder in Laub- und Gehölzhaufen. Daher können Bürgerinnen und Bürger mit einem naturnahen Garten einen Beitrag zum Artenschutz leisten, indem sie einen passenden Lebensraum für Igel schaffen und auch Insekten ein Zuhause bieten. Durchschlupfmöglichkeiten im Gartenzaun verhindern, dass die Igel feststecken oder im schlimmsten Fall verenden. Es ist verboten, Igeln nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Auch dürfen ihre Lebensstätten nicht aus der Natur entnommen oder zerstört werden.


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