Start Nachrichten Respektloser Fahrgast

Respektloser Fahrgast

Ein Busfahrer verweigerte gestern am Kaiserplatz in Düren einem pöbelnden Fahrgast die Mitnahme. Da dieser den Bus nicht verlassen wollte, musste die Polizei einschreiten.

145
0
TEILEN
Archivbild Polizeiauto | Foto: Arno Bachert - stock.adobe.com
- Anzeige -

Gegen 20:30 Uhr meldete sich der Busfahrer bei der Polizei und gab an, ein Fahrgast würde sich ihm gegenüber respektlos verhalten und ihn beschimpfen. Zudem weigere der junge Mann sich, den Bus zu verlassen.

Eine Streifenwagenbesatzung stieg am Kaiserplatz in den Bus und verdeutlichte dem 18-jährigen Fahrgast, dass der Busfahrer Hausrecht besitze und durchaus das Recht habe, ihn trotz eines gültigen Fahrausweises des Busses zu verweisen. Dies wollte der ungehaltene Mann jedoch nicht einsehen, so dass die Polizisten ihn nach mehrfacher Ankündigung mittels körperlichem Zwang aus dem Bus bringen mussten. Doch auch außerhalb des Busses war der 18-Jährige nicht in der Lage, sein Benehmen zu zügeln. Aus kurzer Distanz schrie er die Polizisten an und drohte dem Busfahrer weiterhin. Auch wollte er sich nicht ausweisen und wehrte sich vehement gegen eine Durchsuchung, so dass die Beamten abermals körperlichen Zwang einsetzen mussten.

- Anzeige -

Nachdem die Polizisten die Personalien festgestellt hatten, verwiesen sie den Mann der Örtlichkeit. Auch dieser Aufforderung widersetzte sich der renitente Störer. Um die Situation zwischen Fahrgast und Busfahrer nicht weiter eskalieren zu lassen, nahmen die Beamten den zurzeit in Düren wohnhaften Mann mit auf die Wache. Er verbrachte die nächsten Stunden in einer Gewahrsamszelle und muss sich nun mit einer Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auseinandersetzen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here