Start Nachrichten Richtige Mitarbeiter der Stadtwerke unterwegs

Richtige Mitarbeiter der Stadtwerke unterwegs

Aktuell kontrolliert die Stadtwerke Jülich GmbH (SWJ) in Kooperation mit einem Dienstleister die Gas-Hausanschlüsse. Betroffen sind dabei nicht alle Jülicher Bauten, sondern ausschließlich die Häuser im Bereich der Störzonen und Aueböden. Die Überprüfung dieser Hausanschlüsse wird voraussichtlich bis Ende nächster Woche dauern.

240
0
TEILEN
Foto: Stadtwerke
- Anzeige -

In der Vergangenheit haben dubiose Personen eine solche Überprüfung der SWJ genutzt und versucht, sich unbefugt Zutritt zu verschaffen. „Wir warnen eindringlich davor, Fremde ins Haus zu lassen und ihnen persönliche Informationen zu Verträgen zu geben“, betont SWJ-Pressesprecherin Sigrid Baum.

„Unsere Mitarbeiter und Dienstleister können sich ausweisen. Wenn Sie  unsicher sind, schließen Sie die Tür und rufen Sie bei uns an.“ Auch brauchen die Mitarbeiter der Stadtwerke keine Kundendaten aus Verträgen abzufragen, denn die liegen dem Unternehmen vor. „Da muss nichts abgeglichen werden“, macht die Pressesprecherin deutlich.

- Anzeige -

Die SWJ rät allen, die sich absichern möchten, unter der Durchwahl 02461 625 0 anzurufen.

TEILEN
Vorheriger ArtikelKontrolltag „ROADPOL Truck n Bus“
Nächster ArtikelInzidenz im leichten Abwärtstrend
Stadtwerke Jülich
Mit aller Energie für Jülich. Wir, Ihre Stadtwerke Jülich, haben die Aufgabe, die Versorgung der Stadt Jülich mit Energie – Strom, Gas, Wärme – sowie mit Wasser zuverlässig und zu fairen Konditionen sicher zu stellen. Die SWJ, Stadtwerke Jülich GmbH, leisten einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Aus naheliegenden Gründen – mit Wasser und Wärme kennen wir uns aus – betreiben wir auch die öffentlichen Bäder unserer Herzogstadt. Das Versorgungsunternehmen gehört zu 100% der Stadt Jülich.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here