§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Jetzt waren vier Mitarbeiter des Kreises mit einem Stand auf dem Jülicher Wochenmarkt. Im Gepäck hatten sie ein paar Plastikkisten gefüllt mit grauem Schotter,...
Jessica Fischer, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt, und Andrea Hilger von der Arbeitsagentur haben zu Kaffee und Gesprächen eingeladen. Meist zweimal pro Jahr bietet das Duo...
Jülich ist einer der 444 Standorte, an denen die bundesweite Aktion „Stadt-Land-Spielt!“ stattfindet. Ausrichter vor Ort sind der Spielkreis für Jung und Alt der...