§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Das mag daran gelegen haben, dass der Burning Campus auch das familiäre Miteinander an der Fachhochschule Jülich fördert: „Ich bin jetzt nicht der Metal...
Immer wieder samstags verspricht die Matinee zur Marktzeit in der Propsteikirche Musikgenuss der besonderen Art. Zur kommenden, einer "besonderen" Matinee wird der Kölner Bassbariton...
Die Gewitterwolken hatten sich verzogen, die Sonne strahlte, es war warm, aber nicht mehr anstrengend-schwül - perfekte Bedingungen also für einen Sonntagsbummel über den...