§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Ein Team von Forschenden der Universität Wuppertal und des Forschungszentrums Jülich konnte erstmals mithilfe von zeitlich und räumlich hochaufgelösten Messungen und Modellsimulationen zeigen, wie...
Mitarbeitende der Europa Schule in Langerwehe hörten am Dienstagmorgen gegen 7.20 Uhr den Anrufbeantworter ab. Hierauf war eine kindliche Stimme zu vernehmen, die Drohungen...