§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Seit Jahrzehnten gilt die Zerstörung der schützenden Ozonschicht der Erde als gut verstanden und mit Modellen berechenbar: Übeltäter sind chlorhaltige Verbindungen, die in verschiedenen...
Das Teilnehmerfeld für den Bitburger-Pokal auf Verbandsebene 2025/26 steht nach Abschluss der Saison und den Bitburger-Kreispokalendspielen nun fest. Die große Pokalreform, die zum Saisonbeginn...
Der Kirchenvorstand der Pfarrei Heilig Geist bietet zu Beginn des Pachtjahres 2025/2026, das ist zu Allerheiligen, am 1. November, eine Ackerfläche in der Gemarkung...