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Ärgernis: Parken auf den Gehwegen

Der ruhende Verkehr wird nicht nur tagsüber, sondern auch frühmorgens, spätabends und am Wochenende kontrolliert. Dabei wird nicht nur in Jülich selber, sondern auch in den Stadtteilen eine Kontrolle durch die Überwachungskräfte des Ordnungsamtes durchgeführt. So wird etwa das Parken in der Fußgängerzone unter Berücksichtigung der Be- und Entladezeiten ebenso überprüft, wie das Parken auf den Gehwegen oder in engen Straßen.

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Foto: Archiv PuKBSuS
Foto: Archiv PuKBSuS
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In Jülich hat sich das „kurze“ Parken auf den Gehwegen, die nicht dafür freigegeben wurden, immer mehr eingebürgert. Ohne Rücksicht darauf, ob Fußgänger noch am PKW (oder auch LKW) vorbei kommen, werden die Gehwege teilweise oder auch komplett zugestellt. Mal geschieht das für wenige Minuten, mal bleibt der Wagen auch länger dort stehen.

Immer häufiger werden die Gehwege auch durch parkende Autos, die aus den Ein- und Ausfahrten ragen, teilweise oder komplett blockiert. Das Herausragen von Fahrzeugen aus Ein- und Ausfahrten auf den Gehweg ist nicht zulässig und ist ebenfalls als Parkverstoß zu ahnden.

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Die Fußgänger sind dadurch oft gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Gerade Kinder, Eltern mit Kinderwagen, Senioren mit Rollatoren oder Rollstuhlfahrer werden somit der Gefährdung durch den Straßenverkehr ausgesetzt.

Das Parken auf einem Gehweg ist generell nur dort erlaubt, wo es durch eine entsprechende Markierung oder Beschilderung erlaubt wird.


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