Start Stadtteile Jülich Aktiv Steuerfragen besprechen

Aktiv Steuerfragen besprechen

Der "Treff @ktiv 55 plus" lädt zur Informationsveranstaltung ein. Thema des Vortrags im Quartierszentrum Jülich-Heckfeld werden am 17. Mai die steuerlichen Auswirkungen im Renten- und Pensionsbezug sein.

36
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Der „Treff @ktiv 55 plus“ bietet eine Informationsveranstaltung zum Thema der steuerlichen Auswirkungen im Renten- und Pensionsbezug für Jülicher Bürgerinnen und Bürger ab 55 Jahren an. Achim Esser, Beratungsstellenleiter des b.b.h. Lohnsteuerhilfevereins, wird dazu einen Vortrag mit anschließender Diskussion halten. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, dem 17. Mai um 10 Uhr im Quartierszentrum Jülich-Heckfeld, Pfarrheim St. Rochus, statt.

Die Initiatoren des „Treff @ktiv 55 plus“ sind Ehrenamtliche des Lenkungskreises vom städtischen Projektes „Senioren ins Netz“. Für Rückfragen zur Veranstaltung stehen Margot Fromm unter der Nummer 02463-5965 und Heinz-Theo Syberichs unter 02461-54839 zur Verfügung.

- Anzeige -

Bei Fragen zu weiteren Angeboten des Projekts „Senioren ins Netz“ kann sich an den Fachbereich für Quartiersmanagement und Mehrgenerationen unter der Telefonnummer 02461-63211 oder per E-Mail an [email protected] gewandt werden.

TEILEN
Vorheriger ArtikelNackt und bloß im Kulturbahnhof
Nächster ArtikelZoogeflüster, die neunte
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here