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BUND scheitert vor Gericht

Mit der erneuten Ablehnung des BUND-Antrags scheint nun endgültig der Weg frei die bereits genehmigten Castor-Transporte auf den Weg nach Ahaus zu schicken.

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Mit dieser sogenannten "vollständigen Transporteinheit" sollen die Behälter transportiert werden. Foto: JEN GmbH
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Mit großer Enttäuschung reagieren die Anti-Atomkraft-Initiativen in NRW auf die negative Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg auf eine Eilklage des BUND NRW gegen den Sofortvollzug der Transportgenehmigung für die 152 Castoren. Diese sollen vom Forschungszentrum Jülich über 170 Kilometer ins Zwischenlager Ahaus transportiert werden. Die Initiativen rechnen nun schon in der nächsten oder übernächsten Woche mit dem ersten Castor-Transport. Sie kündigen deshalb eine Intensivierung und Ausweitung ihrer Proteste an.

Erst kürzlich hatte das Bündnis „Stop Westcastor“ zu einer Mahnwache in Jülich aufgerufen.

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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat in der am Montag herausgegebenen Entscheidung das umstrittene Klagerecht gegen die Genehmigung von CASTOR-Transporten anerkannt, jedoch den Eilantrag des nordrhein-westfälischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf Aussetzung der Durchführbarkeit der Transportfahrten im Ergebnis abgelehnt.

Enttäuschung und Kritik äußert der BUND angesichts der neuerlichen Gerichtsentscheidung. Besonders kritisch sieht der Verband, dass zentrale Teile der Genehmigungsunterlagen geschwärzt sind und die Sachlage daher von den Gerichten nur unvollständig geprüft werden konnte. Kerstin Ciesla, stellvertretende Landesvorsitzende des BUND NRW drückt es so aus: „Wir sind fassungslos: Trotz offener Fragen und verbleibender Zweifel in Sicherheitsfragen sollen nun hochradioaktive Transporte quer durchs Land rollen. Wenn wesentliche Teile der Akten geheim bleiben und selbst im gerichtlichen Verfahren nicht vollständig überprüfbar sind, bleibt ein Rest an Unsicherheit bestehen. Transparenz sieht anders aus.“

Unverständnis äußert der BUND zudem über die vom Gericht betonte besondere Bedeutung einer zeitnahen Durchführung der Transporte. Eine solche Dringlichkeit sei angesichts der Tatsache, dass der Rechtszustand der Lagerung der Castor-Transporte im Zwischenlager Jülich seit zwölf Jahren ohne dringenden Handlungsbedarf hingenommen wurde, nicht nachvollziehbar. Nach Auffassung des Verbandes ist nicht ersichtlich, warum mit den Transporten nicht bis zur endgültigen Klärung noch offener Sach- und Rechtsfragen gewartet werden könne.

Die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen JEN, zuständig für Organisation und Umsetzung der geplanten Transporte, nimmt hingegen die Entscheidung des OVG erfreut zur Kenntnis, heißt es seitens des Unternehmens. In enger Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden und „mit Hochdruck“, so Pressesprecher Jörg Kriewel, würden jetzt die konkreten Planungen für die Transporte laufen. Ob die Anti-Atomkraft-Initiativen mit ihrer Einschätzung richtig liegen, dass der erste Castor bereits nächste oder spätestens übernächste Woche nach Ahaus fährt, kann Kriewel nicht bestätigen. „Die Transportdetails sind von der Polizei als Verschlusssache eingestuft“, erläutert er. Aktuell gehe die JEN von wenigen Wochen bis zum Start der Transporte aus.


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