§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Zum Auftakt trafen die Alten Herren Lich-Steinstraß auf die Alten Herren Kreis. Das Ergebnis war zweitrangig, denn die Partie stand im Zeichen des guten...
Gewiss nicht! Im Gegenteil! Das Wahlrecht ist die herausragende Errungenschaft unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO). Artikel 38 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) legt...
Zwischen 1950 und 1990 wurden Kinder millionenfach in sogenannte Kinderkurheime zur Erholung verschickt. Allein 1,8 Millionen aus und nach Nordrhein-Westfalen. Statt gesund kamen viele...
Was wären wir ohne das ehrenamtliche und soziale Engagement der vielen Freiwilligen, die in Vereinen, als Einzelpersonen oder Gruppen zum Gelingen unserer Gesellschaft einen...