§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Schlag auf Schlag setzte die Airlettes-Maschine mit den Klassikern „Bei mir bist du schoen“, „Mr. Sandman“ und „Don’t sit under the Apple-Tree“ in bestem...
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Überall gibt es etwas zu entdecken – man muss nach oben, unten, nach links und rechts schauen. Die Entdeckungsreise durch den Brückenkopf-Park führt vom...
Vielleicht eine tolle Idee die Herbstferien zu gestalten: Ein Besuch im Museum Zitadelle Jülich! Wir haben ein tollte Bilderrätsel kreiert, um sich interaktiv mit...
Bloß nicht gleich alternativlos die Flinte ins Korn werfen, warnen FH Aachen, die Arbeitsagentur Aachen-Düren oder auch das Studierendenwerk unisono. Sie alle und noch...