§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Aufgrund einer internen Veranstaltung bleibt die Jülicher Geschäftsstelle der Arbeitsagentur am Dienstag, 9. Dezember, geschlossen. Bereits vereinbarte Termine finden wie geplant statt. Kundinnen und...
Während des Krieges entstand ein neues musikalisches Genre, das es weder vorher noch nachher gab: Lieder, die "auf die Seele zielten" und die Menschen...
Second Hand ist in unserer Konsumgesellschaft gut angekommen. Es ist auch ein kleines Stück Befreiung. Denn mal ehrlich: Alle haben Schränke voller „Kann man...