§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Ruruferradweg zwischen Kirmesbrücke und Stadionbrücke wird am morgigen Dienstag, 17. März, vormittags überarbeitet, teilte der Bauhof jetzt mit.
In dieser Zeit wird der Wegeabschnitt...
Sechs Personen sind auf den Straßen des Kreises im letzten Jahr gestorben, ein Mensch mehr als 2024. Dennoch gilt: Die Zahl der tödlich Verunglückten...
Durch das lautstarke Starten eines Motorrads wurde ein Anwohner in Victor-Gollancz-Straße in Jülich in der Nacht zu Samstag, 14.März, aufmerksam. Er meldete bei der...