§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Beim Apfeltag verwandelt sich der Brückenkopf-Park in einen Treffpunkt für große und kleine Apfelfans. Führungen durch die Obstwiesen informieren über alte Apfelsorten und ökologische...
Nach einer Pause lädt das Café Contact am Samstag, 12. September, wieder ins Dietrich-Bonhoeffer-Haus ein. Von 10.30 bis 12.30 Uhr steht an der Düsseldorfer...