§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Spannend, interessant, abwechslungsreich – es hagelte förmlich positive Rückmeldungen auf die Frage „Wie gefällt es Euch?“ 15 Jugendliche und beinahe genau so viele Erwachsene,...
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Das aktuell laufende Haus- und Hofprogramms bietet die Möglichkeit, nicht nur den eigenen Wohnkomfort zu steigern, sondern auch das Stadtbild zu verschönern. Immobilen-Besitzer können...
Bei den Deutschen Meisterschaften im Schwimmen in Berlin traten insgesamt 644 Athleten aus ganz Deutschland an. Neben Spitzensportlern und Olympiasiegern wie Lukas Märtens und...