Start Stadtteile Jülich Wer hilft beim 7. Jülicher Friedenslauf?

Wer hilft beim 7. Jülicher Friedenslauf?

„Miteinander statt nebeneinander – gemeinsam in Vielfalt leben“ lautet das Motto, unter dem Kinder und Jugendliche beim 7. Jülicher Friedenslauf für Geflüchtete und Frieden laufen. Der Lauf findet am 21. September statt. Schirmherr und Schirmherrin sind Bürgermeister Axel Fuchs sowie Dezernentin und Sozialamtsleiterin Doris Vogel.

235
0
TEILEN
2012 fand in Jülich der erste Friedenslauf statt. Foto: Dorothée Schenk/ Archiv
2012 fand in Jülich der erste Friedenslauf statt. Foto: Dorothée Schenk/ Archiv
- Anzeige -

Gemeinsam soll mit dem Lauf im Stadtzentrum ein Friedenszeichen gesetzt werden. Der Jülicher Friedenslauf ist einer von insgesamt acht Friedensläufen in Berlin, Bonn, Darmstadt, Neuss, Aachen, Freiburg, Münster und Jülich. Im letzten Jahr erliefen dabei etwa 15.000 Kinder und Jugendliche Spenden für die Projektarbeit des forumZFD (Forum Ziviler Friedensdienst e. V.). Im Fokus steht in diesem Jahr die Projektarbeit im Nahen Osten und in Deutschland, wo das forumZFD beispielsweise libanesische Gemeinden bei der Integration syrischer Flüchtlinge unterstützt.

Bei der Ausführung der Friedensläufe sind die Organisatoren stets auf viele helfende Hände angewiesen. Hilfe wird am Freitag, 21. September, vor allem von 9 bis 12 Uhr bei der Sicherung der Laufstrecke und der Vergabe von Stempeln nach jeder gelaufenen Runde gebraucht. „Besonders Einsatzfreudige begrüßen wir gerne schon für den Aufbau ab 7 Uhr“, heißt es.

- Anzeige -

Anmeldungen von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter der Nummer 0221/91 273 236.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here