Start Stadtteile Jülich Wissen, was los ist in Jülich

Wissen, was los ist in Jülich

Um zusätzliche Informationsmöglichkeiten zu schaffen hat auch die Stadt Jülich die neue Gemeinde-App Heimat-Info eingeführt.

0
0
TEILEN
Foto: Stadt Jülich
- Anzeige -

Ob Aktuelles aus dem Rathaus oder Nachrichten und Veranstaltungen aus den Bereichen Sport, Kunst und Kultur oder Vereine, die Heimat-Info App benachrichtigt zuverlässig und tagesaktuell.

Die Interessensbereiche können selbst definieren werden und über die Glocke etwa ganze Kategorien oder auch einzelne Vereine ausgewählt werden. Zum Angebot gehört auch ein Veranstaltungskalender. Vereine, Organisationen und Einrichtungen können in der neuen App Veranstaltungen ankündigen, neue Mitglieder ansprechen und über das Vereinsleben berichten.

- Anzeige -

Das enthaltene Bürgerservice Menü bietet zudem einen Überblick über verschiedene bürgerrelevante Informationen, wie Online-Anträge, Abfallkalender, Öffnungszeiten der Einrichtungen und vieles mehr.

Die neue App kann kostenfrei heruntergeladen werden. Fragen zur HeimatApp gibt es im Bürgermeisterbüro unter 02461 / 63-417 oder shamacher@juelich.de.

Registrieren können sich Interessiert in der App oder auf www.heimat-info.de. Weitere Informationen sowie eine Anleitung gibt es per E-Mail unter support@heimat-info.de oder telefonisch unter 09498 / 906585.

Wer kein Smartphone hat erhält alle Informationen auch über die Internetseite über www.heimat-info.de. Auch neue Beiträge können über die Webseite erstellt werden.

Diese App ist keine öffentlich-rechtliche Plattform. Betreiber ist die Cosmema GmbH I www.heimat-info.de

TEILEN
Vorheriger Artikel2 x 11 Wilde Jungs
Stadt Jülich
Hightech auf historischem Boden - Jülich ist eine Stadt mit großer Vergangenheit. Mit über 2000 Jahren gehört sie zu den Orten mit der längsten Siedlungstradition in Deutschland. In der historischen Festungsstadt und modernen Forschungsstadt, die sich auch mit den Schlagworten „Stadt im Grünen“, „Einkaufsstadt“, Renaissancestadt“, „Herzogstadt“ und „kinder- und familienfreundliche“ Stadt kennzeichnen lässt, leben heute ca. 33.000 Menschen.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here