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Castoren werden nach Ahaus transportiert

Die Entscheidung ist gefallen: Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung B ASE hat den Transport der 152 Castoren aus Jülich in das sogenannte Zwischenlager nach Ahaus angeordnet.

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Eine sogenannte "vollständige Transporteinheit". Foto: JEN mbH
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Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung BASE hat mit dem heutigen Tag die beantragte Beförderung von 152 Behältern aus dem Zwischenlager Jülich in das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus genehmigt. In den Behältern werden rund 300.000 Brennelement-Kugeln aus dem früheren Versuchsreaktor in Jülich aufbewahrt. Genehmigungsinhaberin ist die Orano NCS GmbH, die im Auftrag der JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH tätig wird.

Die JEN Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen (JEN) hatte diese Genehmigung über einen Dienstleister für Nukleartransporte beantragt, um der Anordnung der nordrhein-westfälischen Atomaufsicht zur Räumung des Zwischenlagers in Jülich nachzukommen.

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Die jetzt erteilte Beförderungsgenehmigung ist befristet bis zum 31. August 2027 und wurde auf Antrag der Genehmigungsinhaberin unter sogenannten Sofortvollzug gestellt, heißt es in einer Mitteilung des BASE. Die JEN erklärt dazu, dass ein konkreter Starttermin für die Transporte derzeit noch nicht feststeht. Die nun erteilte Genehmigung enthielte Nebenbestimmungen, die derzeit intensiv geprüft und umgesetzt werden, so die JEN weiter. Zudem bedürfe es vor Transportbeginn weiterer Abstimmungen mit der Atomaufsicht und den Polizeibehörden des Landes NRW.
Das BASE hat die sofortige Vollziehung der Transportgenehmigung angeordnet. Damit können die Brennelemente trotz eingelegter Rechtsmittel nach Ahaus transportiert werden. Allerdings besteht die Möglichkeit, im Wege eines gerichtlichen Eilverfahrens, gegen die sofortige Vollziehung vorzugehen. Der weitere rechtliche Verlauf wird bei der konkreten Transportplanung durch die JEN berücksichtigt werden.

Das Zwischenlager in Jülich wurde auf Basis einer bis 2013 befristeten Genehmigung betrieben. Da die Betreiberin des Zwischenlagers Nachweise zur Sicherheit und Sicherung der Anlage nicht erbracht hat, ordnete die atomrechtliche Aufsichtsbehörde, das damalige Ministerium für Wirtschaft, 2014 an, das Lager in Jülich zu räumen.

Seit 2016 liegt mit der 8. Änderungsgenehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager in Ahaus eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Inventar des Jülicher Versuchsreaktors vor. Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 3.12.2024 eine Klage gegen diese Genehmigung rechtskräftig abgewiesen hat, ist die Aufbewahrungsgenehmigung nun vollziehbar. Der Abtransport der Brennelemente nach Ahaus ist mit Erteilung der Transportgenehmigung aus Sicht des BASE die derzeit einzige umsetzbare Option zur sicheren Aufbewahrung der Abfälle.

Zu Hintergrund der Entscheidung heißt es vom Bundesamt: Oberste Priorität ist es, einen genehmigten Zustand für die Aufbewahrung der Jülicher Kernbrennstoffe herzustellen. Die Verantwortung hierfür liegt bei der JEN; das BASE erteilt die erforderliche Beförderungsgenehmigung, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei stünde der sichere und verantwortungsvolle Umgang mit den Kernbrennstoffen an erster Stelle.

Weitere Informationen zur Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH finden sich auch der Internseite der JEN.

Bei der vorliegenden Beförderungsgenehmigung handelt es sich um eine sogenannte gebundene Entscheidung nach §4 des Atomgesetzes. Das heißt: Wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Genehmigung. Das BASE hat also in diesem Fall kein Ermessen, ob es die Genehmigung erteilen möchte. Die gesetzlichen Anforderungen beinhalten unter anderem auch den Nachweis, dass die Transporte ausreichend gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter, wie zum Beispiel Terror- und Sabotageakte, geschützt sind.

Im Vorfeld dieser Entscheidung hatten verschiedene Initiativen in einem Brandbrief an NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU), Wirtschaftministerin Mona Neubaur (Bündnis90/Die Grünen) und Bundesumweltminister Carsten Schneider (SD) „Last-Minute-Gespräche“ gefordert, um diesen Transport zu verhindern. In dem Brief schließen sich die Organisationen der Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) an, dass die Castor-Transporte „Wahnsinn“ sind, da es sich um ein Mammutvorhaben von vier bis acht Jahren über marode Autobahnen handeln würde – ohne jeden Sinn. Die jetzige Genehmigung des Ahauser Zwischenlagers läuft bereits 2036 aus, während das Verfahren zur Neu-Genehmigung erst 2028 beginnt, so die Anti-Atom-Initiativen.

Zudem forderten die Organisationen, das Verfahren für die Transportgenehmigungen auszusetzen, um den Gesprächen politischen Raum zu ermöglichen. Außerdem haben sie die NRW-Landesregierung aufgefordert, die beiden in Frage stehenden Grundstücke für den Neubau eines Zwischenlagers in Jülich sofort und kostenlos der zuständige JEN zu übereignen, um die bisherige gegenseitige Blockade zu überwinden. Der Brandbrief kann im Wortlaut hier nachgelesen werden.

Zeitgleich mit der Entscheidung, die Atommüllbehälter aus Jülich nach Ahaus zu transportieren, ist auch die Genehmigung für den Transport von Brennelementen aus dem bayerischen Garching erteilt worden. Somit sollen nun auch bestrahlte Brennelemente aus dem Forschungsreaktor der Technischen Universität München in Garching im „Brennelemente-Zwischenlager Ahaus“ aufbewahrt werden, was zwei Transporte dieser Brennelemente von Garching nach Ahaus bedeutet.


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