§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Stetternicher "Doppel-Chor" lädt zum festlichen Weihnachtskonzert ein. Gemeinsam singen der Kirchenchor St. Martinus und CHORios Stetternich am zweiten Adventswochenende. Ausnahmsweise treten die Chöre...
England, heute: ein modernes Land, doch die industrielle Revolution hat hier nie stattgefunden. Stattdessen stammen alle technischen Errungenschaften von der weitaus fortschrittlicheren Südhalbkugel. Auf...