§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Unsere Gesellschaft erlebt einen tiefgreifenden Wandel: Das Thema assistierter Suizid ist aus der ethischen Nische mitten in den gesellschaftlichen Diskurs gerückt – spätestens seit...
Vor einer Fachjury, Investorinnen und Investoren sowie rund 120 Gästen aus Wirtschaft, Wissenschaft und dem regionalen Innovationsökosystem präsentierten insgesamt 18 Startups ihre Fortschritte der...
Das Motto der neuen Spielzeit 2026/27 lautet: „Kultur bewegt – aber gemeinsam bewegen wir mehr!“ und bildet den Leitgedanken des Programms von Gabriele Gellings....