§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Drei Bewohner des Hauses an der Hermann-Barnikol-Straße in Jülich wurden durch das Geräusch eines Feuermelders am Samstagmorgen um etwa 11.50 Uhr auf den Brand...
Das Frühjahrssymposium am Science College Overbach widmet sich dem Thema „Mobilität“ in den verschiedensten Facetten. Eingeladen sind Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren aller...
Der Förderverein Stadtbücherei Jülich e.V. freut sich, den ersten Bücherflohmarkt des Jahres anbieten zu können. Gut erhaltene aktuelle Medien können an zwei Terminen gespendet...