§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Rückgang der Ausbildungszahlen betrifft gewerblich-technische und kaufmännische Berufe gleichermaßen. Im gesamten IHK-Bezirk sind 2566 neue Verträge unterzeichnet worden, 13,1 Prozent weniger als im...
In Jülich ist sie längst eine gute Bekannte: Sie stand beim Feierabendmarkt ebenso auf der Bühne wie beim Pasqualini Zeitsprung Festival – und natürlich...
Jazzfreunde dürfen sich auf einen stimmungsvollen Sommerabend freuen: Die Redhouse Jazzband spielt in Jülich auf. Die siebenköpfige Formation begeistert seit fast 20 Jahren mit...