
Die drei Vertreterinnen der Schuldnerberatung im Kreis Düren machten bei der Vorstellung des aktuellen Jahresberichts klar: In den meisten Fällen rutschen Menschen nicht in die Überschuldung, weil sie über die eigenen Verhältnisse leben. Laut Dietlinde Folger-Kastrau, Christel Ehrhardt und Christina Krause seien die drei häufigsten Gründe gesundheitliche Probleme (17,6 Prozent der Fälle), Arbeitslosigkeit (15,3 Prozent) und Scheidung, Trennung oder Tod (9,1 Prozent), also kurz gesagt: der ungeplante Verlust eines Einkommens. Situationen, die jeden Menschen treffen können. Und die sich gegenseitig auch bedingen können: Beispielsweise könnte nicht aus der Arbeitslosigkeit zu kommen sowie eine Trennung oder ein Todesfall auch zu Depressionen führen. Betroffen von Überschuldung, also einem andauernden Zustand der Verschuldung, seien bundesweit 5,67 Millionen Menschen – 8,16 Prozent. In NRW läge die Quote noch höher bei 9,79 Prozent, im Kreis Düren bei 9,35 Prozent.
Ein großes Problem dabei: Es seien nicht mehr „fünf große Kredite“, die in die Überschuldung führen. Die Tendenz gehe mittlerweile zu über 20, teilweise sogar über 50 Gläubigern. Der hauptsächliche genannte Grund ist komplexer, als es zunächst scheint: Der Kauf auf Raten, „Buy now, pay later“, den Bezahldienste mittlerweile anbieten. Wie man in diese Falle rutscht? Christel Ehrhardt und Dietlinde Folger-Kastrau führten aus: Zum Beispiel, indem die Wohnungskosten nicht „angemessen“ für das Bürgergeld (künftig Grundsicherung) seien, man also von den 563 Euro Regelsatz monatlich, noch Geld für die Wohnung zuzahlen muss – im Schnitt sind das laut Bericht 116 Euro. Also blieben zum Leben 447 Euro übrig, wodurch auf günstigere Preise im Internet sowie „später kaufen“ schon für Lebensmittel oder beispielsweise Shampoos ausgewichen werde. Und das nicht notwendigerweise deshalb, weil der überschuldete Mensch nichts ändern wolle. Sondern auch, weil ein günstigeres, passendes, „angemessenes“ Wohnangebot einfach nicht vorhanden sei. Die steigenden Miet- und Energiekosten träfen eben auch überschuldete Menschen und seien im Regelsatz nicht abgebildet.
Positiv sei, dass es seit der Insolvenzreform 2021 nur noch drei Jahre bis zur Restschuldbefreiung dauere. Dies sei eine gute Möglichkeit für Menschen mit vielen Schulden, um vergleichsweise schnell wieder wirtschaftsfähig sein zu können. Dies war eine Angleichung mit europäischem Recht. Doch Dietlinde Folger-Kastrau stellte auch klar: Eine Insolvenz sei kein Spaziergang. Es dürften keine Schulden mehr gemacht werden, Papiere müssen vorgelegt sowie Termine eingehalten werden. Ohne Einsatz sei ein Insolvenzverfahren nicht möglich. Gleichzeitig gilt: Laut Bericht ist die Zahl der Insolvenzanträge erneut gestiegen.
Festzustellen sei grundsätzlich: Es würden mehr Menschen, die sich bei ihnen meldeten. Und ein grundsätzlicher Anstieg sei auch bei der Altersgruppe Ü60 zu verzeichnen, auch in Zukunft rechneten sie mit noch mehr Betroffenen. Eine Gruppe, die – so Christina Krause – besonders viel Scham überwinden muss, um Hilfe zu suchen, da sie noch mit einer ganz anderen Zahlungsmoral aufgewachsen sei. Ohnehin wurde ersichtlich, dass Scham und Druck für die Schuldner alltäglich sei. Sie würden sich im Beratungsgespräch häufig als erstes entschuldigen, ehe es zum Thema käme. Immer dabei sei die Lebensgeschichte der Person – aus Empathie und auch, um feststellen zu können, welche Prioritäten es in ihrem Leben gebe. Wichtig sei aber, dass die Menschen sich aufgehoben fühlten. „Mein Gespräch fängt immer an mit: Wie geht es Ihnen denn heute?“, drückte Krause dies aus. Uschi Hensen, Geschäftsführerin des Diakonischen Werks des Kirchenkreises Jülich und im Publikum anwesend, ergänzte, dass die Menschen oft mit geraderem Gang und großer Dankbarkeit aus den Terminen hinausgingen.
Bei der Beratung gehe es vorrangig darum, mit der Struktur zu helfen. Die Basics und Priorisierung wieder beizubringen. „Finanzkompetenz ist wie Fahrrad fahren, das muss man üben“, illustrierte Folger-Kastrau. Daraus wird auch deutlich, warum die Schuldnerberatung im Kreis Düren bereits Veranstaltungen für Kindergarten- und Grundschulkinder anbietet: Wer früh den Umgang mit Geld lernt, kann das später möglicherweise besser.
Der Ausblick lautete: Für das kommende Jahr muss die Schuldnerberatung sich neuen Regeln anpassen. Davon berichtete Christina Krause. Das Schuldnerberatungsdienstgesetz (SchuBerDG), das noch durch den Bundesrat müsse, führe zu neuen Anforderungen und komplexerem Beratungsbedarf, da die Banken verpflichtet würden, bereits bei so genannten Zahlungsstörungen auf die Schuldnerberatung zu verweisen. Die Schuldnerberatung im Kreis Düren rechne des Weiteren mit steigenden Beratungsanfragen, auch beim so genannten Pfändungsschutzkonto. Dabei geht es um Gelder, wie Kindergeld, die nicht gepfändet werden dürfen. Die entsprechende Bescheinigung muss alle zwei Jahre erneut ausgestellt werden.


















