Start Kreis Düren Flut-Hilfen: Antragsfrist im Juni

Flut-Hilfen: Antragsfrist im Juni

Der Kreis Düren erinnert daran, dass nur noch bis Ende Juni Anträge auf Wiederaufbauhilfe nach der Flutkatastrophe 2021 gestellt werden können.

3
0
TEILEN
Foto: pixabay
- Anzeige -

Der Kreis Düren weist darauf hin, dass Anträge für die Wiederaufbauhilfe des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Juli 2021 noch bis zum 30. Juni möglich sind. Bis zu diesem Zeitpunkt können betroffene Bürgerinnen und Bürger noch Neuanträge über das entsprechende Online-Portal des Landes, beziehungsweise den Direktlink www.wiederaufbau.nrw/onlineantrag, stellen. Bereits eingereichte Anträge sind von dieser Frist nicht betroffen.

Seit Beginn des Förderprogramms hat der Kreis Düren die Betroffenen im Rahmen persönlicher Beratungen bei der Antragstellung unterstützt. Der Kreis Düren empfiehlt allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, noch ausstehende Anträge rechtzeitig vor Fristablauf einzureichen. Für Rückfragen und Terminvereinbarungen stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises Düren telefonisch unter 02421/22-1066999 oder per E-Mail an wiederaufbauhilfe@kreis-dueren.de zur Verfügung.

- Anzeige -

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here