Die großen Ziele sind vorgegeben. Ein lebenswertes Jülich für Jung und Alt, auch morgen noch. Das ist unsere Politik der JÜL. Den Haushalt darauf auszurichten, ist gelungen.
Dazu gehören u.a.:
Arbeitsplätze, Gewerbegebiete, Wohnraum in Kernstadt und Ortsteilen
Soziale/technische Infrastruktur und Verkehrsanbindungen erhalten, ja verbessern
intakte Grundversorgung – mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs, mit medizinisch/sozialer Versorgung, mit Angeboten in den Bereichen Kultur und Kommunikation…
- Anzeige -
Hinter all dem steht ein Ankerpunkt unserer Politik für Jülich: Generationengerechtigkeit: Wohnen und Arbeiten zusammenzubringen – Jungen Familien eine sichere Zukunft zu schaffen – Älteren zu ermöglichen, lebenslang in der gewohnten sozialen Umgebung leben zu können. Umwelt und Sozialstaat entlasten.
Dafür engagieren wir uns seit Jahren erfolgreich:
Dorfentwicklungskonzept und Integriertes Handlungskonzept
Mehr Geld für Unterhalt von Straßen, Wegen und Plätzen
Ausbau der Schienen- und Straßenverbindungen (Brain Train, Weiterführung L14n, …)
Ausbau der Breitbandversorgung – durch unsere Jülicher Stadtwerke
Brückenkopfzelt und Geld für Bürgerhallen und Sportplätze
Neues Kreishaus, Baugebiet FH, Gewerbegebiet Merscher Höhe und
Die Unterstützung von Bürgerprojekten, wie der Erhalt der Drieschlandschaft und das Anlegen von Blühstreifen Dank dem Umweltbeirat, der sich so intensiv eingesetzt hat – das ist Bürgerbeteiligung – genau unser Verständnis von Politik. Mit unserem Antrag wurde dies nun im Haushalt der Stadt für die nächsten Jahre verankert.
Zu all dem gehören auch die weichen Standortfaktoren, für deren Erhalt und Ausbau wir uns seit Jahren einsetzen.
Und da zahlt es sich aus: unsere bürgernahe Politik, unsere Beharrlichkeit und Hartnäckigkeit.
Zusammengefasst:
Wir in Jülich, insbesondere natürlich wir die UWG JÜL, in der Zusammenarbeit auch mit Bürgermeister und Verwaltung, sind auf dem richtigen Weg, die Zukunft in Jülich aktiv zu gestalten.
§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Zwitschernde Vögel, brummende Hummeln, blühende Obstbäume. Der Frühling ist in die Gärten eingekehrt und die Lust zu säen, zu pflanzen und zu gestalten erwacht....
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ((EGMR) hat am 9. April 2024 ein historisches Urteil gefällt (53600/20)! Der Tenor lautet: Klimaschutz ist ein Menschenrecht! Der...
Die Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft benannten laut Pressemitteilung den 66-Jährigen Walter Weinberger in einer außerordentlichen Sitzung ab 1. Mai zum temporären Nachfolger von Jens Bröker,...
Auf eine runde Jahreszahl blickt das Junggesellenkreuz in Bourheim dieses Jahr: Vor 280 Jahren soll aus den Erlösen der alljährlichen Maispiele von dem...
Der Kunstverein Jülich hat in der Jülicher Innenstadt direkt neben der Galerie an der Zitadelle, genau in der Düsseldorfer Straße 10, ein Ladenlokal als...