§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
In Jülich ist die Arbeitslosenzahl im Oktober zwar minimal angestiegen - zehn Menschen mehr als im Vormonat haben sich arbeitslos gemeldet - die Arbeitslosenquote...
Es ist finster geworden in Deutschland. Der Bevölkerung geht es immer schlechter. Das Geld wird immer knapper und oftmals an die Falschen verteilt. Viele...
Fast jeder kennt sie und ein paar haben sie vielleicht auch schon einmal angerufen: die Telefonseelsorge. Die Gründe warum jemand den Kontakt zur Telefonseelsorge...
Am 18. November 1965 schrieben die polnischen Bischöfe einen bahnbrechenden Brief an ihre deutschen Amtsbrüder: „Wir vergeben und bitten um Vergebung.“ Das waren 20...