§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Im Abgangsjahr 2025 haben 7430 von insgesamt 178.135 Schülerinnen und Schülern in Nordrhein-Westfalen eine allgemeinbildende Schule ohne Abschluss verlassen. Das entspricht einem Anteil von...
Der Baum oder genauer: die Bäume standen pünktlich bunt verziert, denn die Maigesellen aus Koslar-Engelsdorf stellen in jedem der beiden Orte Maibäume auf. Auch...
Nach Jülich führte den promovierten Physiker Herbert Lang die KFA, das heutige Forschungszentrum. Hier verbrachte er sein Berufsleben, und in Jülich fand er eine...
Ganz im Sinne des Digitalen, so bezeichnete Museumsleiter Marcell Perse den diesjährigen Museumstag für seine Institution. Denn nicht nur wurden unter dem Titel „SchlossgeSCHICHTEN“...