§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Punkt 20 Uhr steht Jürgen Becker im schicken hellblauen Anzug mit rosa Turnschuhen auf der Bühne. Heintje hat ihn mit „Maaamaaa!“ sozusagen rein gerufen....
Sterbebegleitung ist keine Wissenschaft, sondern praktizierte Mitmenschlichkeit, die in der Familie und Nachbarschaft möglich ist, ermutigt die Hospizbewegung. Sie wollen dabei unterstützen, sich Sterbenden...
Die Musikschule Jülich lädt in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich für Quartiersmanagement und Mehrgenerationen der Stadt Jülich zu einer Schnupperstunde auf der Zauberharfe ein. Unter...
Wesel zählte im 16. Jahrhundert zu den wohlhabendsten Handelsstädten im Rheinland, war Zufluchtsort für Glaubensflüchtlinge aus den Niederlanden und entwickelte sich nach dem Dreißigjährigen...