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Kreisbauernschaft kritisiert Energiewende-Pläne

Die Landwirtschaft als Partner der Energiewende nicht auszubremsen – das fordert die Kreisbauernschaft Düren mit Blick auf die EEG-Novelle 2027.

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Foto: pixabay
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Die Kreisbauernschaft Düren hat sich angesichts der laufenden Beratungen zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes an die Bundestagsabgeordneten Thomas Rachel, CDU, und Daniel Walter, SPD, aus dem Kreis Düren gewandt. Das geht aus einer aktuellen Pressemitteilung hervor. Aus Sicht der Landwirtschaft droht der Entwurf ausgerechnet jene Betriebe und ländlichen Regionen zu schwächen, die die Energiewende bislang mit Investitionen, Flächen und unternehmerischem Risiko vor Ort getragen haben.

„Unsere Betriebe stehen bereit, ihren Beitrag zu einer sicheren, bezahlbaren und erneuerbaren Energieversorgung zu leisten. Dafür brauchen sie aber verlässliche Investitionsbedingungen. Wer Biogas, Biomethan, Dach-PV und Windenergie politisch will, muss Planungssicherheit schaffen und darf bestehende Potenziale nicht durch zu enge Vorgaben ausbremsen“, betont der Vorsitzende der Kreisbauernschaft Erich Gussen.

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Besonders kritisch bewertet die Kreisbauernschaft die geplanten Verschlechterungen für Biogas und Bioenergie. „Biogas ist nicht irgendeine erneuerbare Energiequelle. Biogasanlagen können Strom und Wärme flexibel bereitstellen, wenn Wind und Sonne nicht liefern. Gerade diese gesicherte Leistung brauchen wir im Energiesystem der Zukunft. Deshalb darf die Bundesregierung die Bioenergie nicht kleinrechnen“, betont Gussen.

Unsichere wirtschaftliche Rahmenbedingungen gefährden nicht nur die grundlastfähige Stromerzeugung, sondern auch die gekoppelte Wärmenutzung und die regionale Wertschöpfung, heißt es in der Pressemitteilung. Deshalb fordert die Kreisbauernschaft klare Korrekturen: Biomasse müsse mit mindestens 2500 Megawatt Ausschreibungsvolumen pro Jahr bis 2032 gesichert, der Flexibilitätszuschlag auf 150 Euro je Kilowatt erhöht und der fachlich verfehlte Maisdeckel gestrichen werden. Flexible Biogasanlagen lieferten gesicherte Leistung vor Ort und dürften gegenüber neuen Gaskraftwerken nicht benachteiligt werden.

Auch bei Photovoltaik und Windkraft setze der Entwurf falsche Signale. Der Agri-PV-Bonus müsse auf mindestens 2,5 Cent je Kilowattstunde angehoben werden, damit Agri-Photovoltaik für landwirtschaftliche Betriebe überhaupt wirtschaftlich darstellbar bleibt. Denn neben hohen Investitionen bringe Agri-PV häufig Bewirtschaftungserschwernisse mit sich, die angemessen berücksichtigt werden müssten.

Unverständlich ist aus Sicht der Kreisbauernschaft zudem, dass für Dach-PV-Anlagen keine tragfähige Förderung vorgesehen ist. Gerade diese Anlagen ermöglichten Hauseigentümern und Betrieben eine breite Beteiligung an der Energiewende, ohne neue Flächenkonflikte auszulösen.

Ebenso kritisch sieht Gussen die geplanten Eingriffe bei Windenergieflächen: Einschränkungen von Eigentumsrechten und Vertragsfreiheit gefährdeten die Akzeptanz im ländlichen Raum. „Es kann nicht sein, dass der ländliche Raum die Standorte für die Energieversorgung der Verbraucher bereitstellt – allen voran für die Städte, ohne dafür fair beteiligt zu werden“, stellt Gussen klar.

Die Kreisbauernschaft appelliert deshalb an die Bundestagsabgeordneten, sich im parlamentarischen Verfahren mit Nachdruck für eine faire EEG-Novelle einzusetzen: Sie müsse Investitionen ermöglichen, Planungssicherheit schaffen und die ländlichen Räume an der Energiewende beteiligen, statt sie einseitig zu belasten.


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