Start Nachrichten Förderungen für Schüler nutzen

Förderungen für Schüler nutzen

Mitglied des Landtags Stefan Lenzen (FDP) macht auf Fördermöglichkeiten aufmerksam und fordert die Schulen dazu auf, diese auch zu nutzen.

118
0
TEILEN
Foto: Susanne Klömpges / FDP-Fraktion NRW
- Anzeige -

Um die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, hat die schwarz-gelbe Landesregierung bereits für die Sommerferien den Kommunen beziehungsweise Schulträgern finanzielle Hilfe in Höhe von 75 Millionen Euro für die Organisation und Durchführung von Ferienangeboten bereitgestellt. Diese Mittel werden nun auf die Herbstferien übertragen, bis Ende des Jahres fortgeführt und speziell mit einem Angebot für die berufsbildenden Schulen erweitert.

„Um noch mehr Kinder und Jugendliche zu erreichen, haben wir die Programme noch flexibler gestaltet, den Kreis möglicher Teilnehmerinnen und Teilnehmer erweitert und die Zahl der Einzelprogramme erhöht“, erklärt Stefan Lenzen, FDP-Landtagsabgeordneter für die Kreise Heinsberg und Düren. Dabei behält die NRW-Koalition die Kinder und Jugendlichen gerade in der Zeit der Corona-Pandemie eng im Blick. Davon profitieren auch die Schüler in unserer Region, erklärt Lenzen: „Wir fördern weiterhin Schülerinnen und Schüler, die besondere sonderpädagogische Unterstützung brauchen oder aus sozial benachteiligten Lebensverhältnissen kommen. Zudem unterstützen wir die Jugendlichen an Berufskollegs, so dass sie ihre Ausbildung erfolgreich abschließen können.“

- Anzeige -

Stefan Lenzen MdL ruft die Träger dazu auf, die zur Verfügung gestellten Mittel zu beantragen und die vielfältigen Möglichkeiten der vier unterschiedlichen Förderprogramme bestmöglich zu nutzen. „Diese weiteren außerschulischen Bildungs- und Betreuungsangebote eröffnen einer Vielzahl von Schülerinnen und Schülern hier vor Ort und im ganzen Land große Chancen für eine zusätzliche Förderung. Uns Freien Demokraten im Landtag ist es wichtig, ihre individuellen Chancen zu verbessern und ihre Kompetenzen zu stärken“, erläutert Lenzen.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here