§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die VHS Jülicher Land bietet im August den Bildungsurlaub „Spanisch für Alltag und Beruf (A1.3)“ für Teilnehmende mit geringen Vorkenntnissen an. Dieser Intensivkurs ist...
Am Donnerstag ist es in Niederzier zu einem Zusammenstoß zwischen einem Auto und einem Kleinkraftrad gekommen. Dabei wurde eine Person leicht verletzt. Das berichtet...