§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Im April erhöht sich die Gesamtarbeitslosigkeit in der Region. Sie steigt um 526 Personen im Vergleich zum Vormonat (+1,3%). Im Vergleich zum April des...
Zwitschernde Vögel, brummende Hummeln, blühende Obstbäume. Der Frühling ist in die Gärten eingekehrt und die Lust zu säen, zu pflanzen und zu gestalten erwacht....
Die Gesellschafter der Entwicklungsgesellschaft benannten laut Pressemitteilung den 66-Jährigen Walter Weinberger in einer außerordentlichen Sitzung ab 1. Mai zum temporären Nachfolger von Jens Bröker,...