§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Wer sich über Bildungsgänge informieren, Fachräume genauer ansehen oder individuell beraten lassen möchte, der ist am kommenden Samstag, 7. Februar, genau richtig beim Tag...
Bereits im November erhielt ein 53-jähriger Mann aus Düren die Nachricht einer ihm bekannten Person. Der vermeintliche Bekannte gab über einen Messenger an, dass...
Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahren haben beim Kunstverein Jülich die Möglichkeit, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit iPad oder Grafiktablett zu vertiefen....