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Beratung zu Hochwasserfolgen

Die Hochwasserkatastrophe hat viele Menschen schwer getroffen. Auch Unternehmen haben große Schäden zu verzeichnen und können gegebenenfalls nicht arbeiten. Für Arbeitsausfälle, die aufgrund des Hochwassers eintreten, kann grundsätzlich Kurzarbeitergeld gewährt werden.

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Foto: pixabay
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Da es sich bei der derzeitigen Hochwasserkatastrophe um ein unabwendbares Ereignis handelt, ist die Einführung von Kurzarbeit im Falle einer unmittelbaren Auswirkung auf den Betrieb, einer mittelbaren Folge wie zum Beispiel Lieferproblemen oder für die Dauer der Aufräumarbeiten möglich. Bei einer abgeschlossenen Betriebsversicherung, die die Lohnkosten deckt, gelten Sonderregeln.

Agentur für Arbeit Aachen-Düren bietet Beratung und Unterstützung in Folge des Hochwassers an. Dafür steht der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Aachen-Düren montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter der kostenlosen Hotline 0800 45555 20 zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Kurzarbeit sind zu finden unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

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