§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Die Löschgruppe Barmen der Freiwilligen Feuerwehr öffnet ihre Türen für Besucher. Zum Auftakt laden die Floriansjünger zum "gemütlichen Dorfabend" ab 18 Uhr bei Musik,...
„Wir sind als Verein breit aufgestellt“, stellt Karl-Heinz Albersmeier, bis vor Kurzem als erster Vorsitzender des Grün-Weiß Welldorf-Güsten für die Geschicke des Vereins verantwortlich,...
Immer mehr Menschen leiden unter Schlafmangel, Einschlafproblemen oder gestörtem Schlaf – mit Folgen für Gesundheit, Gesellschaft und Wirtschaft. Ein internationales Forschungsteam unter Beteiligung des...