§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Der Kunstverein Jülich hat in der Jülicher Innenstadt direkt neben der Galerie an der Zitadelle, genau in der Düsseldorfer Straße 10, ein Ladenlokal als...
Verschlagen blickten dunkle Schemen um die Ecke. Das düstere Grau in Grau des Zwielichts schützte die Gestalten. Sie hatten sich fest vorgenommen, ihr Vorhaben...