§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
„Em neuen Glanz“ steht über der Veranstaltung: Dieses Jahr findet die Proklamation des Kinderprinzenpaares des Jülicher Kengerzochs am Samstag, 29. November, statt. Der Einlass...
Vielleicht eine schöne Idee am Wochenende in der Adventszeit die Landschaftsgalerie zu besuchen: Das Museumsteam hat ein Bilderrätsel kreiert, um sich interativ mit der...