Start Stadtteile Jülich Toyota in der Wasserstoff-Region

Toyota in der Wasserstoff-Region

Dass der Kreis Düren mit großen Schritten auf dem Weg zur Wasserstoff-Modellregion unterwegs ist, hat sich mittlerweile auch weit über die Regionsgrenzen hinaus herumgesprochen. Eine Delegation des Automobilkonzerns Toyota hat nun den Kreis besucht, um sich über den aktuellen Stand der Wasserstoffaktivitäten zu informieren.

125
0
TEILEN
Eine Delegation des Autobauers Toyota besuchte den Kreis Düren und überzeugte sich von den Wasserstoffaktivitäten des Kreises. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Die international besetzte circa 30-köpfige Delegation war angetan vom ganzheitlichen Konzept, das der Kreis verfolgt. Am Brainergy Park wird bald Wasserstoff (H2) mit Hilfe von Sonnenenergie hergestellt. Zudem werden H2-Tankstellen im Kreisgebiet errichtet und Busse und Bahnen mit Wasserstoff betrieben.

Die ersten fünf Busse sind seit wenigen Wochen im Einsatz. Die Toyota-Delegation war mit einem dieser Busse unterwegs und steuerte vom Standort der Rurtalbus GmbH an der Kölner Landstraße in Düren aus den Indemann und den Brainergy Park an. So konnte sich die Gruppe einen guten Eindruck von den Fahreigenschaften verschaffen.

- Anzeige -

„Wir wollen das Thema Wasserstoff noch mehr als bisher zu den Menschen bringen“, sagt Landrat Wolfgang Spelthahn. Wichtig sei, diese innovative Technologie sichtbar zu machen. Weniger abstrakt, sondern vielmehr konkret. Der große Solarpark zur Produktion von grünem Wasserstoff ist am Brainergy Park im Bau, die erste H2-Tankstelle wird an der Autobahn A 4 spätestens im Hebst fertig, die ersten Busse fahren, Züge werden folgen. Der Kreis Düren setzt längst selbst die ersten Wasserstoffautos ein. Mittlerweile gibt es auch Schulprojekte, die der Kreis Düren vorantreibt, so mit der Europaschule Langerwehe.

Alles Schritte auf dem Weg zum Wasserstoff-Kreis. Die Delegation des Autobauers Toyota, der selbst Wasserstofffahrzeuge im Angebot hat, erhielt einen nachhaltigen Eindruck und zeigte sich entsprechend beeindruckt.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here