§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Über 60 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland leiden mindestens einmal im Jahr unter Rückenbeschwerden. Bei fast jedem fünften Erwachsenen sind die Schmerzen chronisch....
Noch immer ist unklar, ob die Papierindustrie in Düren und Euskirchen einen eigenen Ausspeisepunkt aus dem Wasserstoff-Kernnetz erhalten wird. Dr. Stefan Cuypers, Geschäftsführer der...
Der Monat März steht bei der Gesamtschule Aldenhoven-Linnich ganz im Zeichen der Berufswahlorientierung. 27 Unternehmen, Betriebe, Einrichtungen und Verbände kamen zum Berufsinformationsabend für die...