§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Seit April ist die Ausstellung zur Zwangsarbeit im Jülicher Raum im Zentrum für Stadtgeschichte zu besichtigen. Sie zeigt neben der Wanderausstellung der Ortsgruppe Düren...
Das Museum Zitadelle sucht Unterstützung und bietet Platz für einen Bundesfreiwilligendienst. Die Einsatzmöglichkeiten reichen von der Organisation und Koordination von Ausstellungen und Veranstaltungen, der...
So unterschiedlich kann Heimatverbundenheit sein: In diesem Jahr erhielten Bilal Salim als Einzelperson, der Daubenrather Heimatverein sowie Wolfgang Hommel und Harald Goder als "Herausgeber"...