§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
In den Sommerferien bietet die Freie evangelische Gemeinde ihre „Bautage“ an. Die Veranstaltung richtet sich an Kinder von 8 bis 12 Jahren und bietet...
Eine Bühne bereitet die Reservisten Bigband nicht nur ihrer Musik, sondern auch dem Verein Kleine Hände. Der Auftritt der Band ist gleichzeitig auch Benefizkonzert...
Der Eisenbahn Amateur Klub Jülich feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen und lädt zu einem großen Jubiläumsfest ein.
Gefeiert wird am ersten...