§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
In vielen Beteiligungsrunden konnten die Menschen der Herzogstadt mitentscheiden, wie sich das Bild ihrer Innenstadt verändern sollte. Hintergrund: Was dient den Jülicherinnen und Jülichern...
Die KG Maiblömche aus Lich-Steinstraß freut sich mit einem neuen Dreigestirn auf die kommende Session 2025/26. Ab November stehen Daniel Schmitz als Prinz, Chris...
„Die Schachgemeinschaft wächst kontinuierlich und freut sich besonders über das rege Interesse von kleinen ,Großmeistern' und deren Eltern am Spiel“, sagt Helmut Schmidt, 2.Vorsitzender...