Abitur, Fachhochschulreife, Realschulabschluss – wenn das Schuljahr endet, beginnt für viele Jugendliche ein neuer Lebensabschnitt. Damit Familien nicht plötzlich auf Kindergeld verzichten müssen, ist es wichtig, die Pläne der Kinder nach dem Schulabschluss rechtzeitig der Familienkasse mitzuteilen.
Grundsätzlich erhalten Eltern für Kinder bis zum 18. Geburtstag Kindergeld. Darüber hinaus besteht der Anspruch fort, wenn das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist, einem Studium oder einem Freiwilligendienst wie dem FSJ, FÖJ oder Bundesfreiwilligendienst nachgeht.
Selbst bei einer Übergangszeit von bis zu vier Monaten – etwa zwischen Schulabschluss und Ausbildungsbeginn – wird das Kindergeld weitergezahlt. Sollte sich die Unterbrechung länger hinziehen, kann dennoch Anspruch bestehen, wenn sich das Kind aktiv um eine Ausbildung oder einen Studienplatz bemüht. In diesem Fall sollten Bewerbungen und entsprechende Nachweise eingereicht werden.
Auch wenn sich das Kind nach dem Schulabschluss zunächst arbeitssuchend meldet – etwa beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit – kann der Anspruch auf Kindergeld bestehen bleiben. Wichtig ist es, alle Informationen zur Zukunftsplanung des Kindes sollten direkt an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit weiterzugeben. Alle Informationen zum Thema Kindergeld können auf der Seite der Familienkasse nachgelesen werden.