Lade Veranstaltungen

« Alle Veranstaltungen

  • Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.

Friedenskreuz zu Gast in Jülich und Barmen

TEILEN

Seit 75 Jahren zieht das Aachener Friedenskreuz nun bereits durch Deutschland und Europa. Die Radikalität seiner Botschaft ist dabei jedoch ungebrochen aktuell: Frieden braucht beharrliche Brückenbauer! Unter dem Motto „Gib dem Frieden Dein Gesicht“ zieht es zu seinem Jubiläum in diesem Jahr von Krefeld nach Aachen und macht dabei auch eine Woche lange Station in Jülich und Haus Overbach, nämlich vom 15. bis zum 20. Mai. In dieser Zeit gibt es eine Reihe von Veranstaltungen und Aktionen rund um das Friedenskreuz.

Programmübersicht:

Sonntag, 15. Mai, 17 Uhr
Propsteikirche St. Mariä Himmelfahrt Jülich, Stiftsherrenstraße 15,
„Friedensnoten“ – Konzertlesung mit Kirchenmusikdirektor Prof. Michael Hoppe und Dr. Stefan Voges, geistlicher Beirat von pax christi Aachen.

Montag, 16. Mai
Klosterkirche von Haus Overbach Barmen, Franz-von-Sales-Straße,
„Das Aachener Friedenskreuz unterwegs für Frieden und Versöhnung“ – Ausstellung
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr.
Anmeldung für Gruppen: Marco Maria Emunds ([email protected]).

Mittwoch, 18. Mai, 20 Uhr
Klosterkirche von Haus Overbach Barmen, Franz-von-Sales-Straße,
Friedensnacht mit Taizégebet in der Klosterkirche.

Donnerstag, 19. Mai, 19 Uhr
Klosterkirche von Haus Overbach Barmen, Franz-von-Sales-Straße,
„Krieg und Frieden in Jülich. Eine Festungs- und Garnisonsstadt im Spiegel der Jahrhunderte“ – Vortrag des Historikers Jacek Grubba vom Museum Zitadelle Jülich. Der Eintritt ist frei.

Freitag, 20. Mai, 18 Uhr
vor der Propsteikirche St. Mariä Himmelfahrt Jülich, Stiftsherrenstraße 15,
Benefizkonzert der Jülicher Chöre für die Opfer des Krieges in der Ukraine

vormittags Friedenslauf der Overbacher Schulgemeinschaft mit dem Aachener Friedenskreuz zum Brückenkopf-Park nach Jülich

Details

Datum:
20.5.2022
Zeit:
18:00
Kategorien:
, , , , , ,

Weitere Angaben

© Foto
Veranstalter
TEILEN

 

 

*Hinweis zum Urheberrecht des abgebildeten Bildmaterials der jeweiligen Veranstaltung:
Ist der Urheber/Rechteinhaber des Bildmaterials einer Veranstaltung nicht explizit benannt, gilt der Veranstalter/Übersender der Presseinformation als Urheber dieser Abbildungen und wird bei Verstößen zum Urheberrecht als Verursacher benannt.