§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Egal, was die Zukunft bringt, langweilig wird es im Energiesektor nicht. Die Herausforderungen sind neben der Transformation der Netze auch die Energie- und Wärmewende....
Der Gründungsvorstand der Stiftung Mädchengymnasium Jülich hat im Rahmen eines Chanson-Abends den Staffelstab an ein neues Team weitergegeben. Seit der Gründung der Stiftung 2012...
Zusammen mit der Bundespolizei und zwölf weiteren Bundesländern beteiligt sich auch die Polizei Nordrhein-Westfalen an der Schwerpunktwoche zur Prävention gegen Taschendiebstahl. "Täter sollen gar...