§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Dr. Uwe Macharey, Technischer Leiter der Stadtwerke, macht aber deutlich: „Die Versorgung unserer Kundinnen und Kunden mit Trinkwasser ist weiterhin sichergestellt.“
Bei erhöhtem Wasserverbrauch, insbesondere...
Vom 24. bis 28. August erwartet Kinder von sechs bis zwölf Jahren im Pfarrheim Aldenhoven eine abwechslungsreiche Ferienwoche mit Spiel, Kreativität, gemeinsamen Aktivitäten und...