§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Bei der Ankunft des Luftfahrzeuges wurde dieses zunächst auf dem Vorfeld des Flughafens Düsseldorf abgestellt. Vor Ort konnten sich die Bundespolizisten einen Überblick über...
Kurz nach 18 Uhr ging ein Hinweis bei der Leitstelle der Polizei ein, dass es auf der Dechant-Bohnekamp-Straße zu einem Verkehrsunfall gekommen war. Ein...
Mit öffentlichen Maßnahmen und groß angelegten Suchaktionen, unter anderem mit Einsatzkräften einer Hundertschaft, versuchte die Polizei, den Mann aus Langerwehe zu finden. Alle Versuche,...