§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Leichte Verletzungen trug eine 60-jährige Pedelecfahrerin bei einem Verkehrsunfall an der Kreuzung Kreuzplatz/ Schmiedstraße davon.
Am frühen Donnerstagabend, gegen 17.45 Uhr, befuhr die Frau...
Das sind die bewegenden Momente in der Stadtgeschichte, wenn honorige Menschen und Institutionen ausgezeichnet werden, die sich um das Gemeinwesen Jülichs verdient gemacht haben....
Ein Abend, der pannenfrei verlief und der erneut bestätigte, welch frischen Schwung die intensive Chor- und Kursarbeit von Irina Lennartz, aber auch die enormen...