§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Nach einem langen segelfreien Winter hat der Segelclub Jülich e.V. (SCJ) mit seiner Jahreshauptversammlung die neue Segelsaison eingeläutet. Gemeinsam mit den Vereinsmitgliedern rekapitulierte der...
„Ich lade Sie ein, in die Pedalen zu treten: Die drei fahrradaktivsten städtischen Teams werde ich mit unseren Sponsoren am 22. September während der...