Start Galerie Galerie 2020 Herzögliches Ballvergnügen

Herzögliches Ballvergnügen

381
0
TEILEN
Das Fußballcamp findet auch 2024 wieder statt. Foto: Volker Goebels
- Anzeige -

Ein runde Sache und Begeisterung pur! Die 68 Mädchen und Jungen starteten mit viel Spaß in das 18. Ferienfußballcamp und der traditionellen Hymne „Schön, ist es auf der Welt zu sein.“ So sieht es auch der HERZOG, der in diesen Jahren zu den Sponsoren des Camps gehört. In mehrfacher Hinsicht: Co-Herausgeberin des Magazins hält den schützenden Schirm über die Veranstaltung – auch in ihrer Doppelfunktion als Vorsitzende des Vereins „Kleine Hände“, der schon seit über einem Jahrzehnt Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an diesem Urlaub zu Hause ermöglicht.

Gleich drei Besonderheiten prägten den Start: Gefeiert wurde Hans Scheiba Geburtstag, der im letzten Jahr eigentlich aus dem Camp-Team ausgestiegen ist, aber in der Corona-Zeit doch noch mal flankierend zur Seite stand. Dazu verkündete Zehner-Chef Michael Lingnau die Fusion der Vereine SC Jülich 1910/12 und Jülich 12, die sich schon und er gemischten Trainerriege zum Camp zeigte. Und natürlich stand das „volljährige Feriencamp“ auch unter den Vorzeichen von Corona.

- Anzeige -

Wie sich das gehört tat das dem Sportsgeist und der Freude der Teilnehmenden keinen Abbruch.

Tag 1 war ein Erfolg – morgen nachmittag begleitet der HERZOG die „Feriencamper“ auf ihren Ausflügen in den Brückenkopf-Park und auf die Stadtrallye

TEILEN
Vorheriger ArtikelCoronavirus: 13 Menschen infiziert
Nächster ArtikelSchwitzen statt Sitzen
Volker Goebels
Jahrgang 1952, seit 1963 Fotograf aus Leidenschaft, seit 2005 digital. Von Neuss über Aachen mit einem kurzen Umweg über Gorleben nach Jülich gekommen. Hier seit 1999 ansässig. Nach Studium von Bauingenieurwesen und Geologie Tätigkeiten im Grenzbereich von Ingenieurs- und Naturwissenschaften. Seit 2011 im Ruhestand.

§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here