§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.
Kalligrafie trifft Druckgrafik: Doppel-Ausstellung in der Kultur-Werkstatt. Der Kunstverein Jülich lädt zu einer künstlerischen Begegnung mit Michael und Rosy Küpper. Die Ausstellung bietet einen...
Bei einer regelmäßig stattfindenden Kontrolle haben die der Stadtwerke Jülich Bakterien im Trinkwasser festgestellt. „Nun werden wir aus Sicherheitsgründen das komplette Trinkwasser chloren“, erklärt...
1978, also vor nunmehr 48 Jahren, präsentierten sich die „Sticky Fingers“ als Tribute-Band mit einer überzeugenden Rock-Show, die durch die vielfältigen Stationen der Historie...
Wenn das „Bauchgefühl“ chronisch gestört ist, leidet die Lebensqualität massiv. Dass dieses Thema viele Menschen bewegt, zeigte sich bei der jüngsten Ausgabe der Jülicher...