Das Ringen war zäh: Ehe die Entscheidung für ein sogenanntes Selbstvertretungsgremium im Kreis Düren fallen konnte, wurden Form und Ausgestaltung in einem mehrjährigen Beteiligungsprozess mit Betroffenen, Selbsthilfeorganisationen, Politik und Verwaltung diskutiert. Die Geschäftsordnung für das neue Gremium wurde bewusst in einfacher Sprache verfasst und soll später auch in leichter Sprache veröffentlicht werden.
Wie die rechtliche Form aussehen kann, und welchen Namen das neue Gremium bekommt, ist allerdings noch offen. Während die Kreisverwaltung ein „Selbstvertretungsgremium“ auf Grundlage einer Geschäftsordnung vorsieht, fordert die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen einen „Inklusionsbeirat“ mit einer Satzung. Nach Ansicht der Fraktion würde erst eine Satzung dem Gremium verbindliche Rechte geben und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen dauerhaft absichern. Eine Geschäftsordnung reiche dafür nicht aus und könne jederzeit geändert werden.
Das neue Gremium soll unter anderem Stellungnahmen abgeben, Anregungen formulieren und die Inklusion im Kreis Düren aktiv mitgestalten. Damit setzt der Kreis auch Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um, die eine stärkere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an politischen Entscheidungen fordert.





















