Start Kreis Düren Mehr fürs Ehrenamt

Mehr fürs Ehrenamt

Es werden Firmen gesucht, die im Rahmen der Ehrenamtskarte Vergünstigungen anbieten

51
0
TEILEN
Die Ehrenamtskarte für Menschen, die sich mehr als 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen. Foto: ehrensache.nrw
Die Ehrenamtskarte für Menschen, die sich mehr als 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich für die Gesellschaft einsetzen. Foto: ehrensache.nrw
- Anzeige -

Mit der Ausgabe der Ehrenamtskarte und Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW sowie der Familienkarte des Kreises Düren setzen sich der Kreis Düren und die kreisangehörigen Kommunen für Ehrenamtliche und Familien ein. Um dieses Angebot möglichst attraktiv zu gestalten, werden nun sogenannte Vergünstigungsgebende gesucht. Angesprochen sind Unternehmen, Geschäfte, Einrichtungen und viele mehr.

Die Ehrenamtskarte und Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW stehen seit Dezember 2023 allen Ehrenamtlichen im Kreis Düren zur Verfügung. Wer die Karten beantragt, erhält landesweit über 5000 Vergünstigungen in ganz Nordrhein-Westfalen. Für die Familienkarte gibt es bereits über 500 attraktive Angebote aus dem Kreis Düren und der Städteregion Aachen. Doch das Netz der Vergünstigungen im Kreis Düren könnte noch ein wenig wachsen. Daher ist der Kreis Düren auf der Suche nach weiteren Partnern, die Ehrenamtliche und Familien ebenfalls unterstützen möchten, attraktive Vergünstigungen anbieten und sich so als sozial engagiertes Unternehmen an den Aktionen beteiligen. Partner, die Vergünstigungen anbieten möchten, können beispielsweise einen Aufkleber erhalten, der das Unternehmen als Partner ausweist. Dieser steht für soziales Engagement und die Unterstützung des für uns alle so wichtigen Ehrenamts.

- Anzeige -

Wer sich für das Angebot interessiert, kann die Vereinbarung gleich online ausfüllen. Entweder für die Familienkarte oder die Ehrenamtskarten. Dies ist möglich unter www.kreis-dueren.de/familienkarte-partner oder unter www.kreis-dueren.de/ehrenamtskarte-partner
Weitere Informationen gibt es per Mail an [email protected].


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here