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Einkaufen mit Schnelltest

Im Kreis Düren gibt es eine neue Allgemeinverfügung, die zusätzlich zur Coronaschutzverordnung gilt. Außerdem kann der Einzelhandel, Museen und Bibliotheken mit einem Corona-Schnelltest besucht werden. Im Kreis gibt es verschiedene Stellen, wo man sich testen lassen kann.

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Foto: pixabay
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Das Land NRW hat dem Antrag des Kreises Düren zugestimmt, wonach der Einzelhandel oder Museen und Bibliotheken weiter öffnen können, wenn Besucher einen negativen, tagesaktuellen Schnelltest vorweisen können. Dies ist in einer sogenannten Allgemeinverfügung (AV) des Kreises festgelegt. Auch die Stadt Düren hat eine AV erlassen, in der ergänzende Corona-Regeln für das gesamte  Stadtgebiet beschrieben sind.

Voraussetzung für die Zustimmung des Landes zur Kreis Dürener AV (www.kreis-dueren.de/bekanntmachungen) war die ausreichende flächendeckende Infrastruktur kostenloser Bürgertests (mit geschultem Personal). In mehr als 100 Apotheken und Zahnarztpraxen sind diese Schnelltests möglich. Zudem besteht sonntags die kostenlose Möglichkeit weiterer Schnelltests in Düren und Jülich (jeweils in der Kreisverwaltung). Wer ein negatives Testergebnis vorweisen kann, erhält eine Bestätigung, mit der er dann zum Beispiel Geschäfte oder Museen besuchen kann (sogenannte Laientests werden nicht akzeptiert).

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„Mit diesen umfänglichen Angeboten können wir es verantworten, den Handel oder Bibliotheken offen zu halten“, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn. Losgelöst von der Test-Option sind die schärferen Regelungen zur Kontaktbeschränkung zu sehen. Diese gelten auch im Kreis Düren weiter.

Die Stadt Düren hat als Ergänzung zur aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW sowie zur Allgemeinverfügung des Kreises Düren eine weitere AV erlassen. Somit reagiert die Stadt auf die andauernd hohe Inzidenzzahl für das Stadtgebiet und die Erkenntnis, dass eine Vielzahl der Infektionen aus Treffen im privaten Rahmen resultieren. Hier ist es aus Sicht der Stadt erforderlich, dass lokal weitere Maßnahmen getroffen werden.

Hauptaugenmerk der städtischen AV sind daher unter anderem konkrete Regelungen zu Zusammenkünften und Kontakten im privaten wie auch im öffentlichen Raum, eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit, ein Grillverbot in allen städtischen Parks und Grünflächen sowie eine abweichend von der Coronaschutzverordnung bestehende Beschränkung der Anzahl von Kundinnen und Kunden in Einzelhandelsgeschäften oder in Dienstleistungseinrichtungen. Auch für das kommende Osterfest gibt es ergänzende Regelungen.

Die aktuelle Allgemeinverfügung wird heute (29.03.) im Amtsblatt der Stadt Düren veröffentlicht und ist im Internet unter  www.dueren.de (Amtsblatt) abrufbar. Die aufgeführten Regelungen haben ebenso wie die anderen Einschränkungen des öffentlichen Lebens das Ziel, soziale Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 12. April.

Impftermine für chronisch Kranke

Für chronisch kranke Menschen besteht seit heute die Möglichkeit, Impftermine zu buchen. Dazu stehen in dieser Woche insgesamt rund 5000 zusätzliche Impfdosen von Biontech zur Verfügung. Anlaufschwierigkeiten, die es heute zunächst bei der Terminbuchung gab, sind zwischenzeitlich behoben. Wir bitten, etwaige Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Chronisch Kranke können weiter Termine buchen unter der Rufnummer 0800 58 92 7994 (9 bis 18 Uhr) oder über das Portal www.impfzentrum-dueren.de. In der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes sind im §3 Menschen mit chronischen Erkrankungen genannt , die Anspruch auf eine Impfung haben (hohe Priorität). Sie müssen zur Impfung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die bestätigt, dass bei ihnen eine chronische Erkrankung im Sinne des § 3 der Coronavirus-Impfverordnung vorliegt. Ohne diese Bescheinigung kann keine Impfung vorgenommen werden.

Die aktuellen Zahlen

Aktuell sind im Kreis Düren 925 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert. Seit der letzten Meldung (26.3.) gibt es 134 Neuinfektionen. Insgesamt sind seit Ausbruch der Pandemie 10.649 Menschen positiv getestet worden. Die Zahl der Genesenen steigt um 91 und beträgt nun 9485. (Stand: 14.30 Uhr)

Rund 13,2 % (Erstimpfung) bzw. 5,8 % (Zweitimpfung) der Menschen im Kreis Düren konnten bisher geimpft werden. Laut Robert-Koch-Institut beträgt die Impfquote in Nordrhein-Westfalen 10 % (Erstimpfung) bzw. 4,3 % (Zweitimpfung).

Das Angebot der kostenlosen Schnelltests, die der Kreis Düren am Sonntag in Düren und Jülich angeboten hat, wurde gestern von rund 830 Bürgern im Kreisgebiet wahrgenommen. Fünf Schnelltests zeigten ein positives Ergebnis. Das geschulte Personal der Johanniter-Unifallhilfe, das die Nasenabstriche entnommen hat, nahm bei den positiv Getesteten einen ergänzenden PCR-Test vor.

Die 925 Infizierten verteilen sich wie folgt auf das Kreisgebiet:

  • Aldenhoven: 68 (Gesamtzahl aller jemals positiv Getesteten je Ort: 698)
  • Düren: 525 (4570)
  • Heimbach: 6 (147)
  • Hürtgenwald: 18 (329)
  • Inden: 6 (189)
  • Jülich: 60 (1051)
  • Kreuzau: 48 (546)
  • Langerwehe: 38 (385)
  • Linnich: 16 (413)
  • Merzenich: 19 (439)
  • Nideggen: 13 (403)
  • Niederzier: 36 (599)
  • Nörvenich: 25 (346)
  • Titz: 16 (225)
  • Vettweiß: 31 (309)

Die Anzahl der Todesopfer beträgt 239.

Die zuletzt gemeldete 7-Tagesinzidenz des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales lautet: 172,7. Die Werte aller Kreise gibt es tagesaktuell (Datenstand vom Vortag) auf: https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Infos zum Impfzentrum gibt es unter: www.kreis-dueren.de/impfzentrum


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