Start Stadtteile Barmen Farbiger Schlusstrich

Farbiger Schlusstrich

55
0
TEILEN
Rolf Müller löst sein Atelier auf. Noch bis Ende März ist der Künstler in seinen Overbacher Räumen anzutreffen. Foto: Britta Sylvester
- Anzeige -

Seit 1998 malt Rolf Müller bereits, davon viele Jahre lang in seinem Atelier im Haus Overbach. Doch damit ist nun Schluss, am Wochenende hatte Müller noch einmal in seine Werkräume eingeladen – zur Auflösung. Leider, so berichtet der Maler mit hörbarem Bedauern, sei die Besucherresonanz sehr mäßig gewesen. Auch am Sonntagvormittag sah sich der Künstler alleine mit seinen rund hundert „Meisterwerken“, so Müller augenzwinkernd über die vielen Gemälde, die noch auf neue Besitzer warten.

Aber Laufkundschaft gäbe es in Overbach ohnehin kaum, dafür sei es wohl einfach zu weit außerhalb. Fehlendes Publikum sei jedoch nicht der Grund für die Atelierauflösung, vielmehr sei der Mietvertrag gekündigt worden. Bis Ende März des kommenden Jahres dürfen Rolf Müller und seine Werke noch im Keller des Seminargebäudes bleiben, dann muss er das Atelier endgültig räumen. Einen Lagerraum hat der Künstler bereits gefunden, leider ein wenig zu klein. Falls ihm jemand ein neues Atelier anbieten wolle, so dürfe er sich gerne melden, gibt Rolf Müller seinen Besuchern denn auch gerne mit auf den Weg.

- Anzeige -

Die bisher letzte große Ausstellung hat Rolf Müller im letzten November bestückt, zur Zeit hängen noch einige der großformatigen abstrakten Werke im Overbacher Wasserschloss – eine weitere Werkschau ist aktuell nicht geplant. Weiter gemalt wird selbstverständlich dennoch, denn „das tut einfach gut“, stellt er schlicht fest. Erst kürzlich hat Müller ein farbintensives Bild mit deutlich sichtbarer Struktur fertiggestellt: „Fühlen Sie mal, das ist Sand von Gran Canaria!“ Gegenständliche Darstellungen sind seine Sache nicht, der überwiegende Teil der Werke ist abstrakt. Folgerichtig verzichtet Müller zumeist auch auf einen Titel: “Ich möchte die Phantasie der Betrachter nicht einengen.“


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here