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Wettbewerb der Jülicher Bibliotheken

Fünft- bis Zehntklässler sind von der Arbeitsgemeinschaft Jülicher Bibiliotheken eingeladen „Stadtgeschichte“ zu schreiben. Sie sollen aus der Innenstadt oder den Ortsteilen von Jülich eine Stelle wählen, die „von der Bezeichnung her interessanten Ort“ auswählen. Es kann auch jeder andere Ort aus der Jülicher Innenstadt oder einem der Dörfer ausgewählt werden, der interessant erscheint.

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Anregende Orte. Grafik: Ak Bibliotheken
Anregende Orte. Grafik: Ak Bibliotheken
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Die Frage und Aufgabenstellung lautete: „Welche spannenden, lustigen, erstaunlichen Ereignisse könnten hier geschehen?Stelle Dir diesen Ort vor und beschreibe ihn aus der Vorstellung heraus. Lasse auch Figuren an diesem Ort handeln!“

Text oder Fotostory sollen unter Angabe des Namens, Alters und der Adresse bis 15. September von Wettbewerbsteilnehmerinnen und -nehmern in der Stadtbücherei Jülich eingereicht werden. Die Geschichten sollten nicht länger als drei DINA4 Seiten beziehungsweise 8000 Zeichen inklusive Leerzeichen lang sein.

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Als Preis winken eine Veröffentlichung im „HERZOG. Kultur- & Stadtmagazin“ sowie eine Ausstellung in den Jülicher Bibliotheken und Büchereien. Mit der Einreichung des Beitrags erhält der Arbeitskreis Jülicher Bibliotheken das Recht auf Ausstellung und Veröffentlichung des Werkes.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

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