Mit Beginn des neuen Schuljahres gilt bundesweit der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz für alle Kinder der ersten Klassen. In Jülich sieht sich die Stadt gut vorbereitet: Nach Angaben von Florian Hallensleben, Leiter des Schulamtes, kann allen angemeldeten Erstklässlern ein Platz angeboten werden. Gleichzeitig müssen auch die Kinder, die bereits seit mehreren Jahren die Offene Ganztagsschule besuchen, ihre Betreuung behalten. „Wir haben uns darauf geeinigt, eher ein Klagerisiko einzugehen, als ein Kind nach drei Jahren aus der OGS herauszunehmen“, sagt Hallensleben.
Möglich wird das durch pragmatische Lösungen. Zwar sind OGS-Gruppen in der Regel auf 25 Kinder ausgelegt, in der Praxis wird die Verteilung jedoch flexibel gehandhabt. So kann es vorkommen, dass in einem Jahrgang etwas mehr Kinder betreut werden, während andere Gruppen kleiner ausfallen. Auf diese Weise können derzeit alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden.
Mit dem Rechtsanspruch ändern sich aber nicht nur die Platzkapazitäten. Künftig beginnt der Anspruch bereits am 1. August – also mitten in den Sommerferien. Das stellt die Träger vor neue Herausforderungen. Die OGS muss nun auch Kinder betreuen, die gerade erst aus dem Kindergarten kommen und weder Schule noch Betreuungseinrichtung kennen. Gleichzeitig dürfen die Einrichtungen nur noch an maximal 20 Betreuungstagen im Jahr schließen. Deshalb werden die Schließzeiten künftig neu verteilt: Die Weihnachtsferien und einzelne Brückentage bleiben betreuungsfrei, während in den Sommerferien zusätzliche Angebote geschaffen werden.
Noch ist die Nachfrage nach einer Ferienbetreuung der künftigen Erstklässler allerdings überschaubar. Wo die Stadt selbst kein Angebot machen kann, sucht sie gemeinsam mit Nachbarkommunen nach freien Plätzen. Denn der Rechtsanspruch besteht zwar auf einen Betreuungsplatz – für den Weg dorthin sind jedoch die Eltern verantwortlich.















