Start Nachrichten Mobilität Blinkende Leuchten für mehr Sicherheit

Blinkende Leuchten für mehr Sicherheit

Für mehr Sichtbarkeit auf dem Weg hat der Kreis Düren Erstklässlern eine Leuchte für den Schulranzen geschenkt.

1
0
TEILEN
Landrat Dr. Ralf Nolten und Corinna Vonhasselt (Mitte) überreichten LED-Lampen an die Zebraklasse der KGS Südschule Düren. Mit dabei war die kommissarische Schulleiterin Christiane Mörkens. Foto: Kreis Düren
- Anzeige -

Der Kreis Düren hat mit seiner Jugendverkehrsschule rund 3000 Erstklässlern im Kreisgebiet ein kleines Geschenk gemacht, das auf dem Schulweg eine große Wirkung erzielen soll. Eine blinkende LED-Leuchte soll für mehr Sicherheit sorgen. Sie wird am Schulranzen befestigt und macht die Kinder auf dem Weg zur Schule für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar.

Landrat Dr. Ralf Nolten und Corinna Vonhasselt, die das Projekt „Leuchte auf deinem Schulweg“ der Jugendverkehrsschule federführend betreut, haben nun stellvertretend die Leuchten an die Kinder der „Zebraklasse“ der KGS Südschule Düren verteilt. Schnell hatten die Erstklässler alle Funktionen des LED-Reflektors entdeckt und ausprobiert.

- Anzeige -

„Die Lampe soll vor allem jetzt, wenn es morgens noch dunkel ist, dafür sorgen, dass euch Auto- oder Fahrradfahrer noch besser sehen. Auch bei Regen oder an trüben Tagen solltet ihr sie anmachen“, sagte Corinna Vonhasselt zu den kleinen „Zebras“.

Alle übrigen Schulanfänger an den Grund- und Förderschulen im Kreis Düren erhielten die Leuchten zusammen mit einem Brief des Landrats per Post.

„Ich wünsche euch, dass ihr immer gerne zur Schule geht, neugierig bleibt und viel Schönes erlebt. Passt gut auf euch auf und bleibt sichtbar – auch außerhalb der Schule“, sagte Landrat Dr. Ralf Nolten.

Die Kinder, ihre Klassenlehrerin und die kommissarische Schulleiterin Christiane Mörkens bedankten sich für den Besuch und die blinkende Aufmerksamkeit. Die Jugendverkehrsschule des Kreises Düren fördert dank der finanziellen Unterstützung der Sparkasse Düren regelmäßig Projekte, die die Verkehrssicherheit erhöhen und das Bewusstsein für Gefahren im Straßenverkehr stärken.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here