Start Stadtteile Jülich Aus der Welt des Kneipenhumors

Aus der Welt des Kneipenhumors

Wollmütze, schwarze Sonnenbrille und ein unendliches Repertoire an Witzen – das zeichnet Markus Krebs, den Meister der schnellen Pointe aus. Jetzt gastiert er in der Kulturmuschel im Brückenkopf-Park Jülich.

213
0
TEILEN
Markus Krebs. Foto. Julia Feldhagen
- Anzeige -

Er gilt als der erfolgreichste Witzeerzähler unserer Zeit und „ist bekannt für seine gnadenlos-kompromisslosen Pointen-Abfolgen, die ihn innerhalb der deutschen Comedy-Szene einzigartig machen“. So wirbt der Veranstalter für Markus Krebs, der mit seinem Programm „Comedy alle wegen mir?“ nach Jülich kommt. Bühne frei heißt es in der Kulturmuschel am Sonntag, 13. November, ab 20 Uhr. Einlass über die Kasse an der Kirmesbrücke, Ellbachstraße, ist ab 19 Uhr.

„In Bezug auf die momentane Situation läuft der Vorverkauf überraschend gut“, so Uwe Mock vom Brückenkopf-Park. „Viele Leute sind äußerst zurückhaltend beim Kauf von indoor-Tickets. Auch große Künstler mussten schon Auftritte oder ganze Touren wegen zu niedrigem Vorverkauf absagen. Das hat mehrere Gründe, zum einen haben die Besucher noch Karten von verschobenen Veranstaltungen aus den letzten Jahren in den Schubladen, zum anderen laden die gestiegenen Energie- und Lebenshaltungskosten nicht unbedingt zum Geldausgeben ein. Man kann auch noch nicht sagen, wie sich die Infektionsschutzmaßnahmen im Winter entwickeln werden. Zudem steht der Kauf von Weihnachtsgeschenken an…“.

- Anzeige -

Einen Stehtisch, einen Barhocker und eine Flasche Bier – für einen Abend mit Markus Krebs braucht es nicht mehr. Mit seinem Ruhrpott Humor katapultiert Markus Krebs im Sekundentakt Pointen, Kalauer und natürlich seine Top Witze an das Publikum. Immer direkt auf die Zwölf. Seine Geschichten findet er direkt vor der eigenen Türe, in seiner Kneipe „Zum Hocker“ in Duisburg. Er ist humorvolle Beobachter der Stammtisch- und Thekengespräche und nimmt uns mit in seine Welt des Kneipenhumors.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here