Start Sport „Güsten Open“ zum 22. Mal

„Güsten Open“ zum 22. Mal

Der großer Tennisspaß ist zurück, kündigen die Veranstalter des Tennisvereins Grün-Weiß Welldorf-Güsten e. V. an: Auf seiner Anlage am Sandweg werden am Samstag, 27. August, die 22. Güsten Open ausgetragen.

214
0
TEILEN
Den Siegern winken diese Trophäen. Foto: Verein
Den Siegern winken diese Trophäen. Foto: Verein
- Anzeige -

Nach zweijährigem aussetzten durch Corona kann das Herrendoppelturnier wieder stattfinden und um die „Güsten Open Silver Bowl“ gespielt werden. Es spielen etwa 40 Herren in Doppel-Mannschaften aus der Euregio gegeneinander. Die Spiele starten am 27. August um 9 Uhr, das Halbfinale soll um 17, das Finale 18 Uhr beginnen.

Die „Güsten Open“ sind in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem traditionsreichen Turnier gewachsen. Neben dem sportlichen Aspekt steht das Beisammensein im Vordergrund. Das Turnier hat über die letzten Jahre seinen Bekanntheitsgrad zunehmend gesteigert, sodass mittlerweile Spieler aus der gesamten Region teilnehmen und das „Güsten Open“ einen festen Platz im Tennis-Veranstaltungskalender hat.

- Anzeige -

Bei dem letzten Turnier im Jahr 2019 gewann das Doppel Marco Billmann und Sascha Hartmanns vom TC Blau-Gold Merkstein bei ihrer ersten Teilnahme gleich den Titel. Sie besiegten in dem Finale Marc Sturm und Benno Offermanns vom TC Weiden/Kohlscheid. Die Titelverteidiger haben für dieses Jahr schon ihre Teilnahme zugesagt und auch viele weitere Teams sind angemeldet.

Die „Güsten Open“ möchten neben dem sportlichen Wettkampf insbesondere die seit Jahren bestehenden Freundschaften der Tennisvereine untereinander fördern. Somit stehen der Spaß und die Freude am Tennissport im Vordergrund der Veranstaltung.
Am Match-Abend bekommt das Siegerteam die „Güsten Open Silver Bowl“ aus den Händen des Vorsitzenden des Tennisvereines „Grün-Weiß Welldorf-Güsten e. V.“ Dr. Oliver Kremer überreicht.

Neben den Spielern sind deren Familien, Fans und Interessierte herzlich auf der Anlage willkommen. Der Eintritt ist frei.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here