Start Stadtteile Jülich Solidarische Positionierung

Solidarische Positionierung

Der Vorstand des Caritasverbandes Düren-Jülich positioniert sich zu den Forderungen des Manifests #OutInChurch

161
0
TEILEN
logo
- Anzeige -

„Nächstenliebe kennt keine Ausgrenzung! Sie ist für die Caritas nicht nur sinnbildlich zu verstehen, sondern – sowohl in der wortwörtlichen Übersetzung als auch in der täglichen Arbeit – Ursinn und Triebfeder karitativer Tätigkeit“, betont Dirk Hucko, Vorstandssprecher des regionalen Caritasverbandes Düren-Jülich e. V. im Bistum Aachen.

„Der Caritasverband Düren-Jülich begrüßt die Initiative #OutInChurch. Menschen müssen im kirchlichen-karitativen Dienst auch ihre sexuelle Orientierung ohne Angst um ihren Arbeitsplatz leben können. Deshalb unterstützen wir alle Initiativen zur Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechtes. Wir treten für Vielfalt in der Kirche ein und lehnen jede Form von Ausgrenzung ab. Wir sind als Arbeitgeber ein verlässlicher Partner für eine vielfältige, plurale Mitarbeiterschaft von über 1100 Kolleginnen und Kollegen hier im Kreis Düren. Sie alle haben ein Anrecht darauf, innerhalb der Kirche oder der Caritas in einem diskriminierungs- und angstfreien Raum arbeiten zu können“, so Hucko.

- Anzeige -

Seit 125 Jahren setzt sich die Caritas in Deutschland für eine solidarischere Gesellschaft ein. Deshalb stehen im Zentrum der Jubiläumskampagne der Caritas „Das machen wir gemeinsam“ Werte, die das Handeln der Caritas bestimmt haben und auch in Zukunft prägen werden: Respekt, Gerechtigkeit, Solidarität und Nächstenliebe – diese sind von den berechtigten Forderungen der Initiative #OutInChurch nicht trennbar.“

„Bei uns in der Caritas in der Region Düren-Jülich arbeiten Menschen, die sich durch ihre Qualifikation und ihre Überzeugung, für andere in Not da zu sein, auszeichnen und die Werte der christlichen Nächstenliebe mittragen. Wir sind tagtäglich hier in der Region nun seit 111 Jahren für alle da, die Hilfe brauchen – unabhängig von Konfession, Weltanschauung, Nationalität oder eben sexueller Orientierung. Genauso sind wir als Arbeitgeber auch für all diese Menschen offen. Das ist unsere christliche Überzeugung: Nächstenliebe kennt keine Ausgrenzung! Auch bei uns im Verband führen Homosexualität und entsprechende Lebenspartnerschaften nicht dazu, dass wir Menschen nicht einstellen würden oder diese arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten hätten“, unterstreicht Vorstand Marcus Mauel.

125 queere Menschen, die im Dienst der katholischen Kirche in Deutschland arbeiten, haben sich mit #OutInChurch geoutet und wenden sich mit dieser Aktion gegen eine Kirche in Angst. Dazu gibt es unter anderen eine Internetseite und eine Dokumentation der ARD, die ebenfalls am Montag gesendet wurde.

„#OutInChurch setzt sich mit der Aktion aktiv für Offenheit und Vielfalt in der Kirche ein. Das ist eine Kirche, die auch wir uns als Caritas Düren-Jülich wünschen und leben“, stimmen die beiden Caritas-Vorstände Dirk Hucko und Marcus Mauel überein. „Die Bewegung #OutInChurch ist ein beeindruckendes Zeichen für eine Erneuerung der Kirche: Die Unterstützerinnen und Unterstützer stoßen als bekennende Mitglieder der kath. Kirche von innen heraus längst überfällige Veränderungen an. Auch wir als regionaler Caritasverband Düren-Jülich stehen solidarisch hinter den Forderungen von #OutInChurch und tragen diese mit.“

Im Namen der Deutschen Bischofskonferenz hat auch der Aachener Bischof Dr. Helmut Dieser am Montag die Kampagne #OutInChurch begrüßt. Am Rande der Sitzung des Ständigen Rates in Würzburg erklärte er, die Initiative sei ein Zeichen dafür, dass man daran arbeite, dass in der Kirche ein Klima der Angstfreiheit entstehen müsse. „Niemand darf wegen seiner sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Identität diskriminiert oder abgewertet oder kriminalisiert werden“, so Bischof Dieser, der auch im oben erwähnten Film über die Initiative zu Wort kommt. Der Film ist noch über die ARD-Mediathek sowie die Internetseite der Initiative abrufbar.


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here