Start Stadtteile Jülich Viele Einsatzmöglichkeiten bei der Tafel

Viele Einsatzmöglichkeiten bei der Tafel

Lebensmittel retten – Menschen helfen. Das Motto der Tafeln Deutschland gilt heute mehr denn je.

321
0
TEILEN
Logo
- Anzeige -

Die Jülicher Tafel sucht Helferinnen und Helfer zur Unterstützung. „Um einen reibungslosen Ablauf unserer Tafelarbeit zu gewährleisten, suchen wir noch engagierte Menschen für unser Ehrenamt.“ sagt die Vorsitzende, Maria Güldenberg. Die Einsatzgebiete sind unterschiedlich: Im täglichen Fahrdienst werden vormittags von 8 bis etwa 12 Uhr die Warenspenden mit frei Kühlfahrzeugen abgeholt; im späteren Verlauf des Vormittags werden zwischen 10 und 13 Uhr die Waren sortiert und für die Ausgabe im Tafel-Laden vorbereitet. Die Ausgabe an die Kunden findet dienstags und freitags jeweoö von 11 bis etwa 15 Uhr statt. „Egal ob Fahrdienst, Sortierung oder Ausgabe – in jedem Bereich sind Helferinnen und Helfer zur Unterstützung herzlich willkommen.“

„Alternativ zum Ehrenamt bieten wir als anerkannte Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligen Dienst aber auch eine Beschäftigung über diese Schiene an.“ ergänzt Edelgard Heidelberg, stellvertretende Vorsitzende und Ansprechpartnerin für den BFD. Interessant ist der „Bufdi“für alle Menschen, die sich sozial engagieren möchten – egal ob 18 oder 80. Der BFD-Vertrag regelt die Höhe des Taschengeldes, die Höhe der wöchentlichen Arbeitsstunden (30 – 35), den Urlaubsanspruch (30 Tage bei 12 Monaten), sowie die Teilnahme an Seminaren. Während der Zeit des BFD (12-18 Monate) ist man natürlich auch sozialversichert. Interessant für Bezieher von SGB II ist die Tatsache, dass das Taschengeld nicht angerechnet wird.

- Anzeige -

Abiturienten, die noch auf einen Studien- oder Ausbildungsplatz warten, oder sich noch orientieren wollen können den BFD auch als Überbrückungszeit nutzen. Der BFD-Vertrag kann jederzeit aufgelöst werden um das Studium, die Ausbildung oder eine Stelle auf dem 1. Arbeitsmarkt zu beginnen.

Mehr Informationen unter Telefon 02461 /995 244 oder per E-Mail [email protected]


§ 1 Der Kommentar entspricht im Printprodukt dem Leserbrief. Erwartet wird, dass die Schreiber von Kommentaren diese mit ihren Klarnamen unterzeichnen.
§ 2 Ein Recht auf Veröffentlichung besteht nicht.
§ 3 Eine Veröffentlichung wird verweigert, wenn der Schreiber nicht zu identifizieren ist und sich aus der Veröffentlichung des Kommentares aus den §§< 824 BGB (Kreditgefährdung) und 186 StGB (üble Nachrede) ergibt.

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here