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Hilfe aufrechterhalten

Aufbauhilfe: Die Industrie- und Handelskammer Aachen hält das Beratungsangebot für Unternehmen aufrecht, die von der Hochwasserkatastrophe 2021 betroffen waren. Die Antragsfrist wurde bis zum 30. Juni 2024 verlängert.

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IHK. Foto-Archiv: Jörg Hempel
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen setzt das Beratungsangebot für von der Hochwasserkatastrophe vor zwei Jahren betroffene Unternehmen aus der Städteregion Aachen und den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg fort. Nachdem das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen beschlossen hat, die Antragsfrist für die Gelder für den Wiederaufbau bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern, können förderberechtigte Unternehmen auch über den 30. Juni 2023 hinaus einen Antrag stellen. Außerdem setzt sich das Land NRW bei der EU-Kommission dafür ein, dass Unternehmen ihre Anträge noch zwei Jahre länger bis zum 30. Juni 2026 stellen können.

Die IHK Aachen berät weiterhin Selbstständige, Unternehmen und Angehörige der freien Berufe im Vorfeld der Antragsstellung und prüft die Anträge, bevor sie bei der NRW.Bank als landeseigene Förderbank eingereicht werden. Ausführliche Informationen erteilt die IHK Aachen telefonisch unter 0241 4460-0, via E-Mail an [email protected] und auf ihrer Internetseite unter www.ihk.de/aachen/aufbauhilfe.

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